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Ich bin beschäftigt und erhalte Hinterbliebenenrente. Was ist mit meiner Krankenversicherung?

Sofern Sie sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind, sind Sie weiterhin über Ihren Arbeitgeber versichert. Es gibt demnach keine Änderung Ihrer Mitgliedschaft bei der Krankenkasse.

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