Hinterbliebenenrente: Ich war bei der oder dem Verstorbenen familienversichert. Was nun?
Zunächst prüfen wir nach Meldung der Deutschen Rentenversicherung, ob Sie oder der beziehungsweise die Verstorbene die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt hat.
Wenn ja, werden Sie in einer eigenen Mitgliedschaft als Rentenantragsteller oder Rentenantragstellerin versichert. Diese ist beitragsfrei, wenn der oder die Verstorbene bereits Rente bezogen hat und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt.
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Waisen brauchen anders als Witwen und Witwer im Regelfall keine Vorversicherungszeit zu erfüllen – Ausnahmen gibt es auch hier.