Studium und Waisenrente? Diese Regeln in Sachen Krankenkasse gelten für über 25-Jährige:
Sobald Sie 25 Jahre oder älter sind, werden Sie in der Krankenversicherung für Studierende versichert. Es werden Beiträge über die Krankenversicherung der Studierenden fällig, sowie aus Ihrer Waisenrente.
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Die Beiträge aus Ihrer Waisenrente können erstattet werden, soweit sie den Studentenbeitrag nicht übersteigen.