Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Sie auf Ihr Arbeitsentgelt Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Das heißt: Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen Sie von Ihrem Gehalt nur bis zu diesem Betrag zahlen. Für Einkommen, das darüber liegt, zahlen Sie in der Regel keine Beiträge. ​

Für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze:

  • Monatlich: 5.812,50 Euro
  • Jährlich: 69.750 Euro

Für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze:

  • Monatlich: 8.450 Euro
  • Jährlich: 101.400 Euro
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