Informiert die DAK das Finanzamt über gezahlte Krankenkassen-Beiträge?

Ja. Damit Sie bei Ihrer Steuererklärung weniger Aufwand haben, werden Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch an das Finanzamt übermittelt. Grundlage hierfür ist das Bürgerentlastungsgesetz. Es sorgt dafür, dass Sie Ihre Beiträge steuerlich absetzen können, ohne selbst Belege einreichen zu müssen

Wer die Meldung übernimmt, hängt davon ab, wer Ihre Beiträge an uns überweist:

  • Wenn Sie Ihre Beiträge selbst zahlen, übermitteln wir Ihre Daten an die Finanzbehörde. Alles, was wir dafür benötigen, ist Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID).
  • Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen übermittelt der Arbeitgeber die Höhe der Beiträge automatisch mit der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig versichert sind und Ihr Arbeitgeber die Beiträge direkt an uns abführt.
  • Für Rentner und Rentnerinnen übernimmt der Rentenversicherungsträger die Meldung.
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