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Was geschieht, wenn ich nach 78 Wochen Krankengeld-Bezug immer noch krank bin?

Sollten Sie nach 78 Wochen Krankengeld-Bezug immer noch krank sein, dürfen wir Ihnen aus gesetzlichen Gründen leider kein Geld mehr auszahlen. Sie werden von uns über das Ende Ihrer Krankengeldzahlung rechtzeitig per Post informiert. 

Sie können mit dem Schreiben, das Sie von uns erhalten, die Externer LinkBundesagentur für Arbeit kontaktieren. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie im Anschluss Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies auch, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sein sollten. 
Zudem können Sie bei der Rentenversicherung nachfragen, ob Sie gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen haben. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der Externer LinkDeutschen Rentenversicherung. Sie können auch die sogenannten Externer LinkVersichertenältesten zu Rentenfragen kontaktieren. Das sind Menschen, die Sie ehrenamtlich in Ihrer Nähe individuell und persönlich beraten.
Auch wir sind für Sie da: Rufen Sie bei Fragen gerne an und wir schauen gemeinsam auf Ihre individuellen Möglichkeiten: Externer Link040 325 325 555.
 
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