Wann muss ich meine Krankmeldung einreichen?
Ihre Krankmeldung benötigen wir innerhalb einer Woche nach Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Dies gilt auch für Folge-Krankmeldungen. Seit dem 1.1.2023 ist die elektronische Krankmeldung (eAU) der Standard. Dadurch erhalten wir die Krankmeldung direkt von Ihrer Arztpraxis. Sie müssen also nichts bei uns einreichen.
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