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Übernimmt die DAK die Fahrkosten mit dem Rettungswagen?

Wir übernehmen die Fahrkosten für Rettungsfahrten ins Krankenhaus. Notfälle sind zum Beispiel Herzinfarkte, Schlaganfälle, Schocks oder hoher Blutverlust. Eine ärztliche Verordnung ist bei einer Rettungsfahrt nicht notwendig. Sie tragen lediglich die Zuzahlung selbst.
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