Ich bin in meiner Mobilität eingeschränkt. Übernimmt die DAK meine Fahrkosten?
Wir übernehmen die Fahrkosten unter bestimmten Voraussetzungen:
- Sie sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, der eines dieser Merkzeichen enthält: „aG“, „H“ oder „BI“ (steht für außergewöhnliche Gehbehinderung, Hilflosigkeit und Blindheit)
- Bei einem Pflegegrad 4 oder 5. Bei Pflegegrad 3, wenn ein Nachweis über die eingeschränkte Mobilität vorliegt.
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Fahrten mit einem Krankentransportwagen müssen weiterhin von uns genehmigt werden.