Warum hat man automatisch eine elektronische Patientenakte?

Seit dem 15.01.2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA), wenn sie dem nicht widersprechen. Dieses Vorgehen nennt sich „Opt-out“ (englisch für „eine Zustimmung verweigern“ oder „sich gegen etwas entscheiden“). 

Durch diese Regelung soll eine möglichst flächendeckende Nutzung der ePA erreicht werden. Gesetzliche Grundlage ist das 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“.

Sie können Ihre ePA nach Ihren Wünschen anpassen. So können Sie zum Beispiel Gesundheitseinrichtungen den Einblick in Ihre Akte untersagen, Dokumente löschen oder auch insgesamt der ePA widersprechen. Mehr dazu lesen Sie in unseren Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
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