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eVerordnung: Gibt es eine Vertretungsfunktion?
Es gibt keine spezielle Vertretungsfunktion in der eVerordnung, jedoch gelten die üblichen Regelungen für die
Nutzung der DAK App durch Bevollmächtigte oder Vertreter
.
Aktualisiert am:
01.10.2026
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter:
040 325 325 555
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