Welche Hilfsmittel können per eVerordnung verordnet werden?

Ärztinnen und Ärzte können nahezu alle Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Einlagen, Inkontinenzartikel oder Glukosesensoren) verschreiben.

Sehhilfen, Hörgeräte und Pflegehilfsmittel können derzeit noch nicht verordnet werden. Das ist allerdings für die Zukunft geplant.
 

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