Kann ich mir für eine bereits geladene DiGA nachträglich ein Rezept besorgen?
Nein. Bei DiGAs handelt es sich um eine sogenannte Antragsleistung. Das bedeutet, Sie benötigen unsere Kostenzusage, bevor Sie die DiGA erstmalig nutzen. Bereits entstandene Kosten können wir Ihnen nicht erstatten.
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Hier erfahren Sie, wie Sie eine DiGA in Anspruch nehmen können.