Übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für eine DiGA?
Ja. Wir übernehmen die Kosten für DiGAs, wenn diese ärztlich verordnet (via elektronischer Verordnung/Rezept) oder nach Ihrem Antrag (ohne Rezept) von uns geprüft sind und die Apps in der Liste der erstattungsfähigen Gesundheits-Apps (DiGA-Verzeichnis) auftauchen.
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Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.