Hinweis zur Versorgung mit Leitungswasser-Iontophoresegeräten
![Bild: Frau nutzt ein Iontopheresegerät und hat dazu die Hände auf zwei Gittern platziert.](/_next/image?url=%2Fapi%2Fimage-forward%2Fcaas%2Fv1%2Fmedia%2F70650%2Fdata%2Fb69bf3b7622d46150a48bc32419c581e%2Flandscape_ratio8x5%2F1600%2Fabb-iontopherese.jpg&w=1920&q=75)
Bitte beachten Sie bei der Versorgung unserer Versicherten mit Leitungswasser-Iontophoresegeräten folgende Hinweise, die seit dem 15. Oktober 2020 gelten:
Zum 15.10.2020 wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Er gilt für die Versorgung mit Leitungswasser-Iontophoresegeräten.
Zum Beitritt werden folgende Anhänge benötigt:
- Anhang 1 Eigenerklärung Gleichwertigkeit
- Anhang 2 Produktauswahl
- Anhang 3 Einweisungskonzepte
- Anhang 4 Versandunternehmen
- Anhang 6 Feedbackbogen (optional)
- Anhang X Chatberatung (optional)
- Anhang X Videoberatung (optional)
Bitte erstellen Sie die Anhänge individuell für Ihr Unternehmen und fügen Sie diese dem Beitrittsantrag unter der Rubrik Dokumente bei.
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