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Krank im Urlaub – das müssen Sie wissen

Frau liegt krank in einem Hotelbett

Krank sein ist niemals schön, doch im langersehnten Urlaub ist es doppelt ärgerlich. Denn an Erholung und Entspannung ist dann kaum noch zu denken. Doch es gibt einen Trost: Durch Krankheit verlorene Urlaubstage können nachgeholt werden. Wir verraten, was es dabei zu beachten gilt.

 

Endlich ist sie da, die schönste Zeit des Jahres – der Urlaub. Ganz egal, ob Sie große Reisepläne haben oder Ihre Zeit gemütlich auf dem eigenen Balkon verbringen wollen, eine Krankheit kommt jetzt mehr als ungelegen. Tatsächlich erkranken rund fünf Prozent der Menschen ausgerechnet während ihres Urlaubs, das ergab eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Bei einigen ist es ein wiederkehrendes Phänomen, denn gerade wer im Berufsleben ständig über seine Belastungsgrenzen hinaus geht, dessen Körper ist in Entspannungsphasen besonders anfällig für Krankheiten. Auch die ungewohnt kalte Luft von Klimaanlagen in Hotels oder Bus, Bahn und Flugzeug können der Grund für eine Erkrankung im Urlaub sein. Und manch ein Pechvogel erleidet eine Verletzung bei sportlichen Urlaubsaktivitäten. 

Letztendlich ist es völlig egal, warum Sie wertvolle Urlaubstage im Bett verbringen müssen. Wichtig ist jetzt vor allem eins: sofort zum Arzt zu gehen.

Krankenversicherung im Ausland

Was Sie im Urlaub und bei längeren Auslandsaufenthalten in Europa und der Welt beachten müssen. 

So können Sie Urlaubstage nachholen

Grundsätzlich ist die Regelung durch das Bundesurlaubsgesetz eindeutig. Arbeitnehmer können durch Krankheit verlorene Urlaubstage nachholen. Doch damit die Urlaubstage wirklich erhalten bleiben, ist es wichtig, sich sowohl umgehend beim Arbeitgeber krankzumelden – und zwar beim richtigen Ansprechpartner, das kann die Personalabteilung oder der disziplinarische Vorgesetzte sein – als auch bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorzulegen. Das gilt auch, wenn normalerweise laut Arbeitsvertrag erst ab dem dritten Tag eine Krankschreibung benötigt wird. 

Aus dem Attest muss die Arbeitsunfähigkeit zweifelsfrei hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber das Nachholen der krankheitsbedingt verpassten Urlaubstage verweigern. Ebenfalls ist es wichtig das Attest umgehend beim Arbeitgeber einzureichen, ganz egal, wo auf der Welt Sie Ihren Urlaub verbringen. Eine gute Möglichkeit ist, das Attest per Fax oder E-Mail an den Arbeitgeber zu schicken und sich den Empfang bestätigen zu lassen. Den genauen Ablauf können Sie bei der Krankmeldung besprechen. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer die Pflicht, seinem Vorgesetzten eine Adresse zu hinterlassen, unter der er im Urlaub erreichbar ist – beispielsweise ein Krankenhaus oder ein Hotel.

Besonderheiten beim Auslandsurlaub

Wo Sie Ihren Urlaub verbringen, ist letztendlich für das oben genannte Prozedere völlig egal. Sie sollten es unbedingt einhalten. Natürlich kann es ungleich schwerer sein, ein Attest zu besorgen, wenn Sie eine Rundreise durch Südostasien machen oder gerade im Kaukasus wandern, als wenn Sie Ihre Ferien an der heimischen Ostsee verbringen. Doch um den Anspruch auf verpasste Urlaubstage zu wahren, kommen Sie um einen Arztbesuch nicht herum.

Was noch wichtig ist

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Besser nicht

Die durch eine Krankheit verpassten Urlaubstage sollten Sie auf keinen Fall eigenständig an Ihren Urlaub dranhängen und länger als im Vorfeld abgesprochen Ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Auch bei Krankheit besteht kein generelles Recht, den Urlaub in Eigenregie zu verlängern. Ein solches Verhalten kann im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung führen. Stimmen Sie die Nachholtage also unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber ab.

In diesen Fällen haben Sie kein Nachholrecht

Sollte es sich bei Ihren freien Tagen nicht um Urlaub, sondern um Freizeitausgleich für Überstunden handeln, haben Sie leider keinen Anspruch auf das Nachholen entgangener Tage. Denn in diesem Fall greift das Bundesurlaubsgesetz nicht. Da hilft dann auch kein ärztliches Attest. Dasselbe gilt, wenn Ihre Kinder während Ihres Urlaubs krank werden. Berufstätige Eltern haben keinen Anspruch, Urlaubstage, die sie mit Krankenpflege verbracht haben, nachzuholen.

Versicherungsschutz im Ausland

Mit der Versichertenkarte oder dem Auslandskrankenschein Ihrer gesetzlichen Krankenkasse können Sie in den meisten europäischen Ländern zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, denn hier gilt ein Sozialversicherungsabkommen. Die Kosten werden allerdings nur bis zur Höhe des deutschen Regelsatzes übernommen – und nur zum gesetzlichen Standard des jeweiligen Gastlandes. Eine private Auslandskrankenversicherung sichert Sie in allen anderen Ländern ab und bietet auch in Europa zusätzlichen Schutz. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig vor Reiseantritt über Ihren Versicherungsschutz im Ausland.
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Qualitätssicherung

Fachbereich der DAK-Gesundheit

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