Wahltarif Krankengeld

Geldsorgen sind keine gute Medizin, wenn man krank ist. Deswegen bieten wir Ihnen mit dem Wahltarif Krankengeld eine zusätzliche finanzielle Sicherheit bei Krankheit – und zwar bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Diese Vorteile erwarten Sie:
- bei Krankheit bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert
- keine Gesundheitsprüfung
- keine Risikozuschläge wegen Vorerkrankung oder Art und Schwere Ihrer Tätigkeit
- keine Altersstaffelung
Ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit abgesichert
Von unserem Wahltarif Krankengeld profitieren Versicherte, die bei Krankheit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben. Zum Beispiel:
- Arbeitnehmende, die in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen (unständig beschäftigt sind)
- Hauptberuflich Selbstständige
- Künstlerinnen und Künstler oder Publizierende, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Wenn Sie sich für den Wahltarif Krankengeld entscheiden, erhalten Sie nicht erst nach sechs Wochen Krankengeld, sondern bereits früher – und zwar ab dem 15. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bis zum 42. Tag. Ab dem 43. Tag haben Sie dann Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
Voraussetzungen für den Wahltarif Krankengeld
Sie können den Wahltarif abschließen, wenn Sie:
- Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen,
- hauptberuflich selbstständig oder
- eine kunstschaffende Person, Publizist oder Publizistin und nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind.
- noch nicht 55 Jahre alt sind.
- keine volle Alters- oder Erwerbsminderungsrente, kein Ruhegehalt, Vorruhestandsgeld in Höhe von mindestens 65 Prozent Ihres Bruttogehalts oder vergleichbare Leistungen von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder einer staatlichen Stelle im Ausland beziehen.
- den gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt haben (Kunstschaffende und Publizierende haben grundsätzlich diesen Anspruch und müssen ihn nicht wählen).
Tarifinformation auf einen Blick
Aus dem Wahltarifkrankengeld müssen Sie gegebenenfalls Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Wann beginnt der Wahltarif Krankengeld?
Der Wahltarif Krankengeld beginnt:
- mit dem von Ihnen gewünschtem Tag, frühestens wenn der Antrag eingeht oder
- wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen und der Antrag innerhalb von zwei Wochen danach eingeht.
- Sind Sie bei Antragstellung arbeitsunfähig, beginnt der Wahltarif erst, wenn Sie wieder gesund sind.
Anspruch auf Ihr Wahltarifkrankengeld
Wir zahlen Ihnen das Wahltarifkrankengeld vom 15. bis 42. Tag Ihrer Krankheit in Höhe Ihrer Tarifstufe.
Sie haben für maximal 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums Anspruch auf Wahltarifkrankengeld und Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit.
Ihr Wahltarifkrankengeldanspruch kann ruhen, wenn Sie Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, eine andere Entgeltersatzleistung beziehen oder solange Sie sich im Ausland aufhalten.
Wann wir leider kein Wahltarifkrankengeld zahlen:
Bei Minuseinkommen erhalten Sie leider kein Wahltarifkrankengeld.
Werden Sie innerhalb der ersten vier Monate seit Beginn des Wahltarifs krank, entfallen für diese Arbeitsunfähigkeiten das Wahltarifkrankengeld ebenfalls (Wartezeit).
Besonderheit Verletztengeld
Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Verletztengeld erhalten, können wir kein Wahltarifkrankengeld zahlen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
Noch ein Hinweis:
Solange Sie Wahltarifkrankengeld erhalten, ist das Arbeitseinkommen oder Gehalt beitragsfrei in der Krankenversicherung. Auch für den Wahltarif Krankengeld zahlen Sie dann keine Prämie.
Wann endet der Wahltarif Krankengeld?
Ab Vertragsabschluss können Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich von diesem zurücktreten.
Der Wahltarif Krankengeld läuft für einen Zeitraum von drei Jahren (Bindungsfrist). Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Tarif nicht kündigen. Eine Kündigung des Wahltarifs und der Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit ist innerhalb der Bindungsfristen nicht möglich.
Sie können den Wahltarif mit Wirkung für die Zukunft zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen, frühestens zum Ablauf der Bindungsfrist.
Der Wahltarif endet ohne Kündigung, wenn:
- Ihre Selbstständigkeit, Tätigkeit oder Versicherung als kunstschaffende und publizierende Person endet.
- Sie eine volle Alters- oder Erwerbsminderungsrente oder vergleichbare Leistung beziehen.
Sollten sich die Bedingungen des Wahltarifs zu Ihrem Nachteil ändern, zum Beispiel wenn sich die Prämien erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Wie sieht die optimale Krankengeldabsicherung aus?
Gerne beraten wir Sie, wenn Sie Fragen zur optimalen Krankengeldabsicherung haben. Entweder Sie teilen uns Ihren Beratungswunsch über den Rückrufservice mit oder Sie rufen uns an. Hier können Sie den Versicherungsschutz mit Krankengeld beantragen.