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Wahltarif Krankengeld

Bild: Älterer Mann sitzt vor einem Laptop und hat die Hände an seinen Schläfen.

Geldsorgen sind keine gute Medizin, wenn man krank ist. Deswegen bieten wir Ihnen mit dem Wahltarif Krankengeld eine zusätzliche finanzielle Sicherheit bei Krankheit – und zwar bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Warum lohnt sich der Wahltarif Krankengeld?

Stellen Sie sich vor sie werden krank und können nicht arbeiten. Geld erhalten Sie aber erst in sechs Wochen. Das ist die Regel für alle, die per Gesetz erst ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben. Sechs Wochen ohne Einkommen ist eine lange Zeit.

Bei der DAK können Sie den Wahltarif Krankengeld abschließen und dadurch die Zeit bis zum gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld überbrücken. Mit dem Wahltarif Krankengeld erhalten Sie so vom 15. bis zum 42. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld – und sind finanziell versorgt.

Voraussetzung ist, dass Sie bereits den Versicherungsschutz mit Krankengeld gewählt haben, um Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag zu haben.

Die Vorteile auf einem Blick

  • bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert
  • keine Gesundheitsprüfung
  • keine Risikozuschläge wegen Vorerkrankung oder Art und Schwere Ihrer Tätigkeit
  • keine Altersstaffelung

Wer kann den Tarif nutzen?

Sie können den Wahltarif abschließen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen. 

  • Sie sind hauptberuflich selbstständig oder
  • Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen oder
  • Sie sind eine kunstschaffende Person, Publizist oder Publizistin und nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert.
  • Sie sind jünger als 55 Jahre.
  • Sie beziehen keine volle Alters- oder Erwerbsminderungsrente, kein Ruhegehalt, Vorruhestandsgeld in Höhe von mindestens 65 Prozent Ihres Bruttogehalts oder vergleichbare Leistungen von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder einer staatlichen Stelle im Ausland.
  • Sie haben den gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt (Kunstschaffende und Publizierende haben grundsätzlich diesen Anspruch und müssen ihn nicht wählen).

Wie hoch ist das Wahltarifkrankengeld?

Wie viel Krankengeld Sie durch den Wahltarif Krankengeld erhalten, richtet sich nach Ihrem monatlichen Arbeitseinkommen. Das ist auch der Faktor, der die monatliche Prämie für den Wahltarif Krankengeld bestimmt. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie alle nötigen Informationen.

Monatliches Arbeitseinkommen/ Arbeitsentgelt

Kalendertägliches Krankengeld

Monatliche Prämie

bis 1.000,00 €

12,00 €

6,00 €

bis 1.500,00 €

18,00 €

9,00 €

bis 2.000,00 €

24,00 €

12,00 €

bis 2.500,00 €

29,00 €

15,00 €

bis 3.000,00 €

35,00 €

18,00 €

bis 3.500,00 €

41,00 €

21,00 €

bis zur gültigen Beitragsbemessungsgrenze 
5.175  €

60,38 € / 58,19 €

24,00 €

Aus dem Wahltarifkrankengeld müssen Sie gegebenenfalls Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Wie sieht die optimale Krankengeldabsicherung aus?
Gerne beraten wir Sie, wenn Sie Fragen zur optimalen Krankengeldabsicherung haben. Entweder Sie teilen uns Ihren Beratungswunsch über den Rückrufservice mit oder Sie rufen uns an

Wann habe ich Anspruch auf mein Wahltarifkrankengeld?

Wir zahlen Ihnen das Wahltarifkrankengeld vom 15. bis 42. Tag Ihrer Krankheit in Höhe Ihrer Tarifstufe.
Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren haben Sie wegen derselben Krankheit Anspruch auf maximal 78 Wochen Wahltarifkrankengeld und gesetzliches Krankengeld.
Ihr Wahltarifkrankengeldanspruch kann ruhen, wenn Sie Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, eine andere Entgeltersatzleistung beziehen oder solange Sie sich im Ausland aufhalten.

In diesen Fällen zahlen wir leider kein Wahltarifkrankengeld

Bei Minuseinkommen erhalten Sie leider kein Wahltarifkrankengeld.
Werden Sie innerhalb der ersten vier Monate seit Beginn des Wahltarifs krank, entfällt für diese Arbeitsunfähigkeiten das Wahltarifkrankengeld ebenfalls (Wartezeit).

Besonderheit Verletztengeld

Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Verletztengeld erhalten, können wir kein Wahltarifkrankengeld zahlen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft.

Beitragsfrei in der Zeit des Krankengeldbezugs

Solange Sie Wahltarifkrankengeld erhalten, ist das Arbeitseinkommen oder Gehalt beitragsfrei in der Krankenversicherung. Auch für den Wahltarif Krankengeld zahlen Sie dann keine Prämie. Dies gilt nicht soweit oder so lange Sie Gehalt oder Arbeitseinkommen weiterbeziehen.

Wann beginnt der Wahltarif Krankengeld?

Der Wahltarif Krankengeld beginnt:

  • mit dem von Ihnen gewünschtem Tag, frühestens wenn der Antrag eingeht oder
  • wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen und der Antrag innerhalb von zwei Wochen danach eingeht.

Sind Sie bei Antragstellung arbeitsunfähig, beginnt der Wahltarif erst, wenn Sie wieder gesund sind.

Wann endet der Wahltarif Krankengeld?

Ab Vertragsabschluss können Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich von diesem zurücktreten.

Der Wahltarif Krankengeld läuft für einen Zeitraum von drei Jahren (Bindungsfrist). Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Tarif nicht kündigen. Eine Kündigung des Wahltarifs und der Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit ist innerhalb der Bindungsfristen nicht möglich.

Sie können den Wahltarif mit Wirkung für die Zukunft zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen, frühestens zum Ablauf der Bindungsfrist.

Der Wahltarif endet ohne Kündigung, wenn:

  • Ihre Selbstständigkeit, Beschäftigung oder Versicherung als kunstschaffende und publizierende Person endet.
  • Sie eine volle Alters- oder Erwerbsminderungsrente oder vergleichbare Leistung beziehen.

Sollten sich die Bedingungen des Wahltarifs zu Ihrem Nachteil ändern, zum Beispiel wenn sich Ihre Prämie erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.


Aktualisiert am:
040 325 325 555

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