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Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie können sich aber freiwillig mit Krankengeldanspruch versichern – dann zahlen sie allerdings den regulären Beitragssatz von 16,3 Prozent (2023) Prozent statt des ermäßigten Beitragssatzes von 15,7 Prozent (2023) Prozent.
Haben Selbstständige die Versicherung mit Krankengeldanspruch abgeschlossen, zahlen wir Krankengeld, und zwar
Im Krankheitsfall erhalten wir die Krankmeldung in der Regel auf elektronischem Wege von Ihrer Arztpraxis. Fragen Sie am besten einmal nach. Sollte das nicht möglich sein, lassen Sie uns die Krankmeldung bitte innerhalb einer Woche zukommen – per DAK App, Post oder über ein Servicezentrum. Wir melden uns bei Ihnen, sobald Ihr Anspruch auf Krankengeld greift, also nach der 6. Woche.
Bedenken Sie bitte, dass eine Folge-Krankmeldung lückenlos an die vorherige anschließen muss. Fällt das Ende auf ein Wochenende, reicht die erneute Krankmeldung am nächsten Werktag.
Selbstständige erhalten Mutterschaftsgeld, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind und dabei Anspruch auf Krankengeld haben. Das Mutterschaftsgeld beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens, entspricht also dem Betrag, der im Falle einer Krankheit gezahlt werden würde. Das Mutterschaftsgeld, das Selbstständige erhalten, liegt höher als das von Arbeitnehmerinnen.
Selbstständige Mütter erhalten Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor der Geburt, am Entbindungstag und acht Wochen nach der Geburt, ebenso wie Arbeitnehmerinnen.