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Krankenversicherung für Selbstständige

Krankengeld für Selbstständige

Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie können sich aber freiwillig mit Krankengeldanspruch versichern – dann zahlen sie allerdings den regulären Beitragssatz von 16,3 Prozent (2023/24) Prozent statt des ermäßigten Beitragssatzes von 15,7 Prozent (2023/24) Prozent.

Krankengeldanspruch von Selbstständigen

Haben Selbstständige die Versicherung mit Krankengeldanspruch abgeschlossen, zahlen wir Krankengeld, und zwar

  • ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • und in Höhe von 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, jedoch maximal 120,75 Euro  (2024) täglich. Zur Berechnung wird das Arbeitseinkommen herangezogen, das zuletzt auch zur Berechnung Ihrer Krankenkassenbeiträge genutzt wurde. Mieteinkünfte oder Kapitalerträge werden nicht berücksichtigt.
  • Krankengeld steht Ihnen für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren zu, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit verursacht wird. Die Krankengeldzahlung verlängert sich nicht, falls Sie während der Arbeitsunfähigkeit noch anderweitig erkranken.

Krankengeld richtig beantragen

Im Krankheitsfall erhalten wir die Krankmeldung in der Regel auf elektronischem Wege von Ihrer Arztpraxis. Fragen Sie am besten einmal nach. Sollte das nicht möglich sein, lassen Sie uns die Krankmeldung bitte innerhalb einer Woche zukommen – per DAK App, Post oder über ein Servicezentrum. Wir melden uns bei Ihnen, sobald Ihr Anspruch auf Krankengeld greift, also nach der 6. Woche.

Bedenken Sie bitte, dass eine Folge-Krankmeldung lückenlos an die vorherige anschließen muss. Fällt das Ende auf ein Wochenende, reicht die erneute Krankmeldung am nächsten Werktag.

Mutterschaftsgeld für Selbstständige

Selbstständige erhalten Mutterschaftsgeld, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind und dabei Anspruch auf Krankengeld haben. Das Mutterschaftsgeld beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens, entspricht also dem Betrag, der im Falle einer Krankheit gezahlt werden würde. Das Mutterschaftsgeld, das Selbstständige erhalten, liegt höher als das von Arbeitnehmerinnen.

Selbstständige Mütter erhalten Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor der Geburt, am Entbindungstag und acht Wochen nach der Geburt, ebenso wie Arbeitnehmerinnen.

Wir sind für Sie da

Und beraten Sie auch gerne – telefonisch unter 07731 79938 9400, vor Ort oder online