Minijob und Krankenversicherung: Was muss ich beachten?

Mit einem Minijob haben Sie keinen Krankenversicherungsschutz. Das bedeutet: Sie zahlen dafür keine Beiträge zur Krankenversicherung, müssen sich aber anderweitig krankenversichern. Je nach Arbeits- und Lebensmodell bieten sich Ihnen dazu verschiedene Optionen. Wir erklären, was Sie beachten sollten.



Krankenversicherung im Minijob über Hauptbeschäftigung
Gehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Minijob neben einer Hauutbeschäftigung nach, dann besteht Versicherungsschutz über die Hauptbeschäftigung. Ihr Arbeitgeber führt dann die Beiträge zur Krankenversicherung ab.
Für den Minijob gilt eine Verdienstgrenze von 556 (2025) / 603 (2026) Euro, aus dem Minijob heraus werden keine Krankenkassenbeiträge erhoben.
Krankenversicherung bei Hauptjob und mehreren Minijobs
Haben Sie mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung, werden die Gehälter ab dem zweiten Minijob mit dem Gehalt aus der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Sie zahlen dann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus beiden Beschäftigungsverhältnissen. Sie sollten auch die einzelnen Unternehmen über sämtliche Ihrer Beschäftigungen informieren.
Krankenversicherung im Minijob über Familienversicherung
Wichtig: Sie dürfen allerdings neben dem Minijob keine weiteren Einnahmen haben, mit denen Sie in Summe die Geringfügigkeitsgrenze von 556 (2025) / 603 (2026) Euro überschreiten.
Ihre Vorteile bei der DAK
Profitieren Sie neben den gesetzlichen Leistungen von tollen Extras.
Krankenversicherung für Studierende mit Minijob
Freiwillige Versicherung bei einem Minijob
Wenn Sie weder über eine Familienversicherung noch über eine andere Erwerbstätigkeit versichert sind, müssen Sie sich freiwillig versichern. Die Höhe des Krankenkassenbeitrags bemisst sich dann an Ihrem Gesamteinkommen und muss komplett von Ihnen übernommen werden.
Hinweis: Minijobber und Minijoberinnen müssen eventuell Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung zahlen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale.
Häufige Fragen zur Krankenversicherung im Minijob
Wie viel Krankenkassen-Beiträge zahle ich mit mehreren Minijobs?
Arbeiten Sie in mehreren Minijobs, werden Ihre Gehälter zusammengerechnet. Das kann Auswirkungen auf Ihre Krankenkassen-Beiträge haben.
Übersteigt Ihr regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt mit allen Ihren Jobs zusammengerechnet 556 (2025) / 603 (2026) Euro, sind Sie nicht mehr versicherungsfrei. Sie werden sozialversicherungspflichtig und zahlen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Muss ich bei der DAK angeben, wenn ich einen Minijob anfange?
Bin ich in einer kurzfristigen Beschäftigung krankenversichert?
Nein, kurzfristige Beschäftigungen, die von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet sind, gehören zu den Minijobs. Sie sind darin versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung und zahlen auch keine Beiträge – egal, wie viel Sie verdienen.
Offizielle Informationen zum Minijob finden Sie auf der Seite der Minijob-Zentrale. Die Minijob-Zentrale ist Teil des Verbundes der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie ist fachlich und organisatorisch zuständig für alles rund um geringfügige Beschäftigungen.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Krankenversicherung für Arbeitnehmerinnen
Informationen zur Beitragshöhe, Elternzeit, Minijob und mehr.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
So setzen sich die Kosten für die Krankenversicherung zusammen.

Krankenkasse wechseln
Informationen zu Fristen, Kündigung und den Vorteilen bei einem Krankenkassenwechsel zu uns.


