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Selbstständige zahlen bei der DAK-Gesundheit entweder den ermäßigten Beitragssatz von 15,7 Prozent (2023) oder den allgemeinen von 16,3 Prozent (2023) ihres Gesamteinkommens.
Zur Berechnung der Beiträge werden als Mindesteinnahme seit Jahresbeginn 2023 1.131,67 Euro pro Monat zugrunde gelegt. Das gilt auch, wenn Sie weniger verdienen. Verdienen Sie mehr, berechnen wir die Beiträge nach Ihrem tatsächlichen Einkommen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro im Monat.
Selbstständigen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gesetzlich zu versichern:
Mit dem ermäßigten Beitragssatz haben Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Mit dem allgemeinen Beitragssatz erhalten Sie ab der 7. Woche Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Ihres Einkommens, jedoch maximal 116,38 Euro täglich.
Die Krankenkassenbeiträge für hauptberuflich Selbstständige berechnen wir aus dem Gesamteinkommen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Einnahmen:
Sie müssen zunächst die vollen Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Allerdings bieten wir unseren Versicherten verschiedene Wege, um die Kosten nachträglich zu senken. Mit dem Wahltarif DAK Fit & Cash zum Beispiel erhalten Sie einen vollen Monatsbeitrag zurück, wenn Sie ein Jahr lang gesund bleiben. Nehmen Sie an unserem Bonusprogramm AktivBonus teil, können Sie sich Geldprämien oder Zuschüsse zu bestimmten Behandlungen sichern.