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Krankenversicherung für Selbstständige

Krankenkassenbeitrag für Selbstständige: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Selbstständige zahlen bei der DAK-Gesundheit entweder den ermäßigten Beitragssatz von 15,7 Prozent (2023/24) oder den allgemeinen von 16,3 Prozent (2023/24) ihres Gesamteinkommens. 

Zur Berechnung der Beiträge werden als Mindesteinnahme 1.178,33 Euro (2024) pro Monat zugrunde gelegt. Das gilt auch, wenn Sie weniger verdienen. Verdienen Sie mehr, berechnen wir die Beiträge nach Ihrem tatsächlichen Einkommen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5175,00 Euro (2024) im Monat.

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz

Selbstständigen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gesetzlich zu versichern:

  • Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld: Er setzt sich zusammen aus dem ermäßigten allgemeinen Beitragssatz von 14,0 Prozent plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Bei der DAK sind das 1,7 Prozent, sodass insgesamt 15,7 Prozent (2023/24) anfallen.
  • Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld: Dann liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent, sodass insgesamt 16,3 Prozent (2023/24) anfallen. 

Mit dem ermäßigten Beitragssatz haben Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Mit dem allgemeinen Beitragssatz erhalten Sie ab der 7. Woche Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Ihres Einkommens, jedoch maximal 120,75 (2024) Euro täglich.

Welche Einkünfte sind beitragspflichtig?

Die Krankenkassenbeiträge für hauptberuflich Selbstständige berechnen wir aus dem Gesamteinkommen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Einnahmen:

  • Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Renten und Versorgungsbezüge
  • Entgelt aus mehr als geringfügiger Beschäftigung

Können Selbstständige Krankenkassenbeiträge sparen?

Sie müssen zunächst die vollen Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Allerdings bieten wir unseren Versicherten verschiedene Wege, um die Kosten nachträglich zu senken. Mit dem Wahltarif DAK Fit & Cash zum Beispiel erhalten Sie einen vollen Monatsbeitrag zurück, wenn Sie ein Jahr lang gesund bleiben. Nehmen Sie an unserem Bonusprogramm AktivBonus teil, können Sie sich Geldprämien oder Zuschüsse zu bestimmten Behandlungen sichern.

Wir sind für Sie da

Und beraten Sie auch gerne – telefonisch unter 07731 79938 9400, vor Ort oder online