Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Hamburg, 17. Dezember 2021. Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe haben die Chancen betont, die mit der ersten Online-Sozialwahl 2023 verbunden sind. Am Donnerstag stellten sie sich in einer virtuellen Sitzung den Mitgliedern des DAK-Verwaltungsrats vor. Wenn dieser im Jahr 2023 zur Wiederwahl steht, wird die Stimmabgabe neben der Briefwahl auch online möglich sein – erstmals bei einer bundesweit durchgeführten Wahl. Gemeinsam mit 14 weiteren Krankenkassen ist die DAK-Gesundheit im „Modellprojekt Online-Wahlen 2023“ aktiv. 

„Die DAK-Gesundheit engagiert sich vorbildlich in der Planung der kommenden Sozialwahlen. Dafür danke ich ausdrücklich”, sagte Weiß. Mit einem Dienstsitz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales tragen die von Bundesminister Hubertus Heil eingesetzten ehemaligen Bundestagsabgeordneten Weiß und Kolbe für die Vorbereitung und Durchführung der Sozialversicherungswahlen am 31. Mai 2023 die Verantwortung. „Mit der Möglichkeit der Onlinewahl wollen wir die Wahlbeteiligung erhöhen und dabei auch Jüngere dafür begeistern, ihre Interessen als Versicherte ernst zu nehmen. Damit können wir die soziale Selbstverwaltung stärken und auch tiefer im öffentlichen Bewusstsein verankern“, erklärte Weiß.

Die stellvertretende Bundeswahlbeauftragte Kolbe sieht in der Möglichkeit der digitalen Stimmabgabe ebenfalls große Chancen: „Wenn wir neue Wege gehen, um auch jüngere Versicherte anzusprechen, kann ein Generationenwechsel in der Selbstverwaltung gelingen“, sagte Kolbe. „Das wäre wichtig, denn unterschiedliche Generationen schauen mit unterschiedlichen Blickwinkeln gerade auf das Thema Gesundheit.“ Auch Dieter Schröder, Vorsitzender des DAK-Verwaltungsrats, äußerte sich zuversichtlich, eine erhöhte Wahlbeteiligung durch die Onlinewahl könne „die demokratische Legitimation der Sozialversicherungswahlen steigern“.

Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahl werden die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger neu bestimmt, im Fall der DAK-Gesundheit der Verwaltungsrat. Nach der Europa- und der Bundestagswahl handelt es sich um die drittgrößte Wahl in Deutschland: Wahlberechtigt sind rund 51 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner. Die Selbstverwaltungsgremien beschließen unter anderem die Haushalte und entscheiden damit über die Verwendung der Beitragsgelder. In der vergangenen Wahlperiode wurde per Bundesgesetz der Grundstein gelegt, dass einzelne Sozialversicherungsträger, darunter die DAK-Gesundheit, im Jahr 2023 alternativ zur Briefwahl die Möglichkeit der digitalen Stimmabgabe bieten. 


Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher

Bildergalerie