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Hamburg, 8. Februar 2021. Die DAK-Gesundheit wird in dieser Woche Informationsschreiben an Versicherte mit Bezug von Arbeitslosengeld II verschicken. Mit diesem Brief können ALG-II-Bezieher vom 16. Februar bis zum 6. März zehn FFP2-Masken kostenfrei in Apotheken abholen. Mit dem Versand setzt die Krankenkasse die aktuelle Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. Februar kurzfristig um. 

In Zeiten, in denen FFP2-Masken und medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr und Supermarkt verpflichtend sind, sollen ALG-II-Bezieher mit der kostenfreien Ausstattung von zehn FFP2-Masken unterstützt werden, um sie vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen. Das Schreiben erhalten alle Versicherte, die bis zum Stichtag am 31. Januar 2021 Arbeitslosengeld II bezogen haben oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Versicherte ALG-II-Empfänger, die bereits im Rahmen der ersten FFP2-Schutzmasken-Aussendungen als über 60-Jährige beziehungsweise als Mitglied einer Risikogruppe Voucher für Masken erhalten haben, bekommen kein weiteres Schreiben. Eine Ausnahme bilden Personen, die mit versicherten ALG-II-Beziehern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und anspruchsberechtigt sind. 

Das Informationsschreiben der Bundesregierung dient als Nachweis des Anspruchs auf zehn Schutzmasken. Die FFP2-Masken können nach Vorlage des Informationsschreibens und des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises bis zum Ablauf des 6. März 2021 in Apotheken abgeholt werden. 

Die FFP2-Masken, die in diesem Zusammenhang von Apotheken ausgegeben werden, sind keine Leistung der Krankenkassen. Die DAK-Gesundheit unterstützt die Bundesregierung entsprechend der Regelungen in der Schutzmasken-Verordnung durch die Datenermittlung, den Druck und den Versand des Informationsschreibens. 
Weitere Informationen finden Sie in der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/schutzmv.html
 

Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher

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