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Hamburg, 8. Dezember 2022. Aktuell besteht für Fertigarzneimittel mit dem Antibiotikum Cotrimoxazol (Kombination der Wirkstoffe Trimethoprim und Sulfamethoxazol) ein Lieferengpass im deutschen Markt. Betroffen sind verschiedene Darreichungsformen unterschiedlicher Hersteller. Sollte keine Ware der im deutschen Markt gelisteten Produkte verfügbar sein, so kann zur Versorgung ein Einzelimport nach § 73 AMG in Frage kommen. Die DAK-Gesundheit unterstützt Apotheken in der kurzfristigen Versorgung ihrer Versicherten und verzichtet auf die Genehmigung der Kostenübernahme des Einzelimports bis zum 31.01.2023.

Sollten bei der Versorgung mit einem Einzelimport nach § 73 AMG Beschaffungskosten anfallen, so gelten die Regelungen des Arzneiversorgungsvertrages (§ 7 Abs. 7) zwischen vdek und DAV.

Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Fiebersäfte für Kinder
Seit einigen Monaten besteht zudem für Fertigarzneimittel in Saft-Form bei den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen ein Lieferengpass im deutschen Markt, wobei wohl eine sehr unterschiedliche Verteilung noch verfügbarer Packungen vorliegt.

Die DAK-Gesundheit empfiehlt Apotheken folgendes Vorgehen, wenn das verordnete Arzneimittel nicht vorrätig und nicht beschaffbar ist:

  • Kann eine Umstellung auf den jeweiligen ggf. vorrätigen Alternativwirkstoff (Paracetamol oder Ibuprofen) erfolgen oder ist ein Ausweichen auf eine andere Darreichungsform möglich, so ist lediglich die Verordnung der Arztpraxis anzupassen
  • Sollten keine Produkte zum Festbetrag zur Verfügung stehen, können die Mehrkosten für Produkte oberhalb des Festbetrages direkt mit der DAK-Gesundheit abgerechnet und müssen nicht den Versicherten der Kasse in Rechnung gestellt werden. Dafür existiert das Sonderkennzeichen für die Nichtverfügbarkeit 02567024 mit dem Faktor 4.
  • Kommt keine Alternative in Frage, so sollte mit der Arztpraxis besprochen werden, ob aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall eine Anfertigung eines individuellen Rezepturarzneimittels erfolgen kann. In dem Fall muss durch den Arzt oder die Ärztin ein neues Rezept ausgestellt werden, auf dem die Verordnung des Arzneimittels als Rezeptur vorgenommen wird. Für weitere Einzelheiten steht der zuständige Apothekerverband zur Verfügung.

Die DAK-Gesundheit informiert über den Umgang mit Lieferengpässen auch auf ihrem Apothekenportal unter: www.dak.de/apotheke
 

Zudem hält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) zur Lieferproblematik aktuelle Informationen auf ihrer Homepage bereit: www.bfarm.de



Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher

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