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Hamburg, 26. November 2021. Angesichts stark steigender Infektionszahlen stellt die DAK-Gesundheit ihre Kundenberatung in ihren Servicecentren auf einen Terminservice um. In den Räumen der Kasse gelten ab sofort neben der Maskenpflicht auch die G-Regeln der Länder und Kommunen. Ferner wird der Onlineservice verstärkt. Hintergrund sind stark steigende Corona-Zahlen, das Infektionsschutzgesetz und die jüngsten Beschlüsse der Landesregierungen.

„Die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden und unserer Beschäftigten ist uns sehr wichtig. Deshalb setzen wir die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen konsequent um“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „In der aktuellen Situation ist es absolut notwendig, dass wir alles tun, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.“

Persönliche Beratung mit Terminservice
In der persönlichen Kundenberatung in ihren Servicezentren arbeitet die DAK-Gesundheit deshalb ausschließlich mit festen Terminen nach Vereinbarung. In den Räumen gelten zudem die jeweiligen G-Regeln der Länder und Kommunen. Deshalb müssen am Eingang der Servicezentren Pass oder Personalausweis sowie Impf- oder Genesenennachweis vorgezeigt werden. Ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest von Fachleuten wird in manchen Bundesländern ebenfalls anerkannt.

Weiterhin ermöglichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAK-Gesundheit eine umfassende Beratung auch übers Telefon und per E-Mail. Und die Kasse bietet einen verstärkten Onlineservice. Die Anmeldung zum Terminservice läuft ebenfalls bequem übers Internet: www.dak.de/vorOrt


Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher

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