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Hamburg, 27. März 2020. Die Auswirkungen der Corona-Krise setzen zunehmend auch die deutsche Wirtschaft unter Druck. Die DAK-Gesundheit unterstützt jetzt Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Betroffene können die Stundung ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen.

Die einzige Voraussetzung ist, dass die finanziellen Schwierigkeiten auf die Corona-Krise zurückzuführen sind. Dafür sind keine Nachweise nötig – es genügt ein formloser Antrag, in dem der Schaden glaubhaft dargestellt wird. Gestundet werden können derzeit die Beiträge für März und April. Wenn die Auswirkungen der Corona-Krise darüber hinaus andauern sollten, bittet die Kasse die Betroffenen, sich erneut zu melden.

Beitragsreduzierung für Selbstständige möglich
Selbstständige können die Stundung ebenfalls formlos beantragen. Zusätzlich bietet die DAK-Gesundheit ihnen an, die Beiträge zu reduzieren. Das ist für alle Selbstständigen möglich, die noch nicht in der niedrigsten Beitragsstufe eingestuft sind. Auch hierfür reicht ein formloser Antrag.

Alle Informationen zur Stundung von Beiträgen gibt es unter www.dak.de/beitragsstundung auf der Website der DAK-Gesundheit.

Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher

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