Der Login steht zurzeit nicht zur Verfügung.
Auch für die Abrechnung von T-Rezepten gibt es klare Vorgaben:
Auf dem Rezept gibt es vier Ankreuzmöglichkeiten für den Arzt, womit die gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen bestätigt werden.
Eine Belieferung durch die Apotheke darf nur erfolgen, wenn der verschreibende Arzt die Felder eins, zwei und drei oder eins, zwei und vier angekreuzt hat.
Bitte achten Sie darauf, dass diese Kreuze gesetzt sind. Sie dienen der Arzneimitteltherapiesicherheit:
Fehlen darf auch nicht die Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes inklusive der Stärke, der Darreichungsform und der Menge beziehungsweise bei Rezepturarzneimitteln die Zusammensetzung nach Art und Menge sowie die Gebrauchsanweisung. Wichtig, die Höchstmenge ist zu beachten.
Eine Ausnahme zur Dosierung gibt es noch: Ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung liegt vor und dies ist auf dem Rezept vermerkt. Oder das Arzneimittel wird unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben.
Wie bei einem BtM-Rezept muss die Telefonnummer des oder der Verschreibenden angegeben sein.