Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Zum 1. Januar 2022 wurden Ergänzungsvereinbarungen zwischen dem vdek und dem DAV zu den Anlagen des Arzneiversorgungsvertrages (AVV) geschlossen.

In die Anlage 1 des AVV wurde eine Vergütungsvereinbarung für eine pharmazeutische Leistung neu aufgenommen. Bei der Abgabe von Risdiplam (Evrysdi®) kann für die Rekonstitution der Trockensubstanz einer jeden Flasche eine Vergütungsposition abgerechnet werden. Diese Vereinbarung gilt seit dem 1.2.2022. Bitte nutzen Sie zur Abrechnung die Sonder-PZN 17716518.

In der Anlage 2 wurde für Verbandstoffe, Pflaster und Nahtmaterial die Vergütungsregelung in Teil 3 angepasst. Der Abrechnungspreis (netto) je Packung berechnet sich wie folgt:
Apothekeneinkaufspreis + 3 Prozent + 6 Euro.

Im Bereich der Blutzuckerteststreifen wurde in Anlage 4 die Quotenregelung angepasst. Ziel ist die Abgabe von verordneten Teststreifen zu 70 Prozent mit Produkten, die in den Anhängen I und II aufgeführt sind. Dabei soll der Anteil der Produkte des Anhangs I mindestens 30 Prozent betragen.