Überblick: Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6. Beschäftigte teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber. Jeder zahlt grundsätzlich 1,8 Prozent. Der Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen.
Auf den Arbeitnehmeranteil können Zu- oder Abschläge hinzukommen:
Der Beitragszuschlag für Personen ab 23 Jahren ohne Kinder beträgt 0,6 Prozentpunkte. Diesen Beitragszuschlag zahlen Versicherte allein.
Für Personen mit mehr als einem Kind verringert sich der Beitragssatz. Die Abschläge betragen ab dem zweiten bis zum fünften Kind 0,25 Prozentpunkte – je Kind. Maximal kann sich der der Beitragssatz so um 1 Prozentpunkt reduzieren.
Wichtig: Berücksichtigt werden Kinder bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden oder 25 Jahre alt geworden wären.
Die Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.
| Versicherte | allgemeiner Beitragssatz Pflegeversicherung | Anteil Arbeitgeber | Anteil Arbeitnehmer | Höchstbeitrag 2025 in Euro | Höchstbeitrag 2026 in Euro |
|---|---|---|---|---|---|
| Beitragssätze in der Pflegeversicherung | |||||
| unter 23 Jahren ohne Kinder | 3,6% | 1,8% | 1,8% | 198,45 | 209,25 |
| ab 23 Jahren ohne Kinder | 4,2% | 1,8% | 2,4% | 231,53 | 244,13 |
| mit 1 Kind | 3,6% | 1,8% | 1,8% | 198,45 | 209,25 |
| mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 3,35% (mit Abschlag von 0,25%) | 1,8% | 1,55% | 184,67 | 194,72 |
| mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 3,1% (mit Abschlag von 0,5%) | 1,8% | 1,3% | 170,89 | 180,19 |
| mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 2,85% (mit Abschlag von 0,75%) | 1,8% | 1,05% | 157,11 | 165,66 |
| mit 5 Kindern unter 25 Jahren | 2,6% (mit Abschlag von 1,0%) | 1,8% | 0,8% | 143,33 | 151,13 |
| Versicherte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind | 3,6% | 1,8% | 1,8% | 198,45 | 209,25 |
Hinweise des GKV-Spitzenverbandes

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Beiträge zur Pflegeversicherung
Informationen zu Beitragssätzen und den Zu- und Abschlägen.

Beitragssätze für Arbeitgeber 2026
Aktuelle Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Beitragszahlung / SEPA-Lastschriftmandat
Wir machen Ihnen die Beitragszahlung einfach: Überweisung oder Lastschrift.

