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Mutterschutzrechner: Mutterschutzfristen berechnen

Mutterschutzfrist: Schwangere Frau sitzt in ihrem Wohnzimmer auf dem Boden und schaut auf ihr Notebook.

Mit unserem Rechner können Sie einfach die Mutterschutzfrist berechnen.

Geben Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin in das dafür vorgesehene Feld ein. Der Rechner errechnet die Mutterschutzfrist automatisch. Weicht der tatsächliche Geburtstermin des Babys später von dem errechneten Datum ab, können Sie hier die Mutterschutzfrist neu berechnen. 

Über den Mutterschutz

Die Mutterschutzfrist ist eine besondere Zeit um die Geburt herum, in der Schwangere grundsätzlich nicht arbeiten müssen bzw. dürfen. Nach der Entbindung dürfen Arbeitgeber diese nicht beschäftigen. Vor der Entbindung steht es den Schwangeren frei, auf eigenen Wunsch weiterhin zu arbeiten.
Die Mutterschutzfrist gilt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Damit würde sie genau 14 Wochen sowie den Entbindungstag umfassen. Da viele Babys aber nicht zum errechneten Termin kommen, variiert die Frist.

Bei einer späteren Entbindung verlängert sich die Mutterschutzfrist um die Tage, die das Kind nach dem errechneten Termin zur Welt kommt.

Wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, dann dauert die Mutterschutzfrist trotzdem 14 Wochen plus dem Entbindungstag. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern verlängert sich um so viele Tage, wie das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.

Während der Schutzfrist haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie auf einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. 

Besonderheiten

In einigen Fällen verlängert sich die Frist auf 12 Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist auf 18 Wochen plus Entbindungstag. Das gilt:

  • wenn das Kind als Frühgeburt zur Welt kommt (zum Beispiel, wenn das Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm liegt)
  • bei einer Mehrlingsgeburt, wie zum Beispiel Zwillingen,
  • wenn innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird.

Hinzu kommen auch hier die Tage der Frist, die eigentlich vor der Geburt gelten und durch die verfrühte Entbindung nicht in Anspruch genommen wurden. 

 Mutterschutz bei Fehlgeburten

Ab dem 1.6.2025 gelten für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche besondere Mutterschutzfristen, in denen sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Die Dauer richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fehlgeburt. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten war, desto länger besteht der Anspruch:

  • Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz

  • Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz

  • Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Während dieser Schutzfristen darf der Arbeitgeber die betroffene Frau nicht beschäftigen, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit. Die Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Aktualisiert am:
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