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Kurzarbeit: Wie berechnen sich die Beiträge aus dem fiktiven Arbeitsentgelt?

Aus dem fiktiven Arbeitsentgelt sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu berechnen und vom Arbeitgeber allein zu tragen. Der hierauf entfallende kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird in vollem Umfang in die Berechnung einbezogen.

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