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Ändert sich die freiwilligen Versicherung beim Bezug von Kurzarbeitergeld?

Nein. Ist die Kurzarbeit vorübergehend und unregelmäßig, so hat sie keinerlei Auswirkungen auf die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes. Der Versicherungsstatus als krankenversicherungsfreie Arbeitnehmerin oder krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer ändert sich während der Kurzarbeit nicht.
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