Für wen ist die eAU nicht vorgesehen?
Das Verfahren der elektronischen Krankmeldung ist für folgende Bereiche nicht vorgesehen:
- Fehlzeiten aufgrund von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
- Minijobs in Privathaushalten
- Privatarztpraxen
- Ärztinnen und Ärzte im Ausland
Aktualisiert am:
Bei Fragen beraten wir gerne:
040 325325 915 (Mo–Do 8–18 Uhr und Freitag 8–17 Uhr)
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