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Pflegeeinrichtungen in Thüringen schöpfen digitale Fördergelder nicht aus

Erfurt, 8. Februar 2024. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen schöpfen Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen nicht aus. Bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse wurde seit 2019 eine Fördersumme in Höhe von 4,6 Millionen Euro von den zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Thüringen abgerufen – das sind lediglich rund 30 Prozent der Gesamtmittel. Bis zu 12.000 Euro können Einrichtungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) für ihre digitale Ausstattung erhalten. Insgesamt 1.246 Förderanträge sind bei der DAK-Gesundheit von den Einrichtungen in Thüringen bis Mitte Januar 2024 eingegangen, von denen fast 95 Prozent bewilligt wurden. Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit ist im gesamten Freistaat für das Antrags- und Auszahlungsverfahren zuständig, weshalb ihre Datenanalyse repräsentativ ist. Jetzt wurde die Fördermöglichkeit bis Ende 2030 verlängert.

„Wir brauchen offensichtlich eine Informationsoffensive, damit deutlich mehr Pflegeeinrichtungen die Fördergelder nutzen“, sagt Marcus Kaiser, DAK-Landeschef in Thüringen. „In weniger als 18 Monaten wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend, danach folgt bis Ende 2026 die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen. Damit einhergehen nicht unerhebliche Investitionssummen – jetzt besteht noch die Chance, für die Anschaffung der digitalen Abrechnungsmöglichkeit finanzielle Unterstützung zu bekommen. Deshalb empfiehlt es sich dringend, das bestehende Förderangebot zu nutzen.“

Grünes Licht für fast 95 Prozent der bisherigen Anträge
Mit 4,6 Millionen Euro wurde bislang nur circa ein Drittel der Gesamtfördersumme aus dem Fördertopf abgerufen. Zwischen Januar 2019 und Mitte Januar 2024 sind nach Auswertungen der DAK-Gesundheit 1.246 Förderanträge von 690 zugelassenen Pflegeeinrichtungen aus Thüringen gestellt worden. Fast 95 Prozent aller Anträge wurden positiv beschieden. Am häufigsten wurden Fördermittel für die Digitalisierung der Pflegedokumentation beantragt. An zweiter Stelle standen Förderanträge für Anschaffungen im Zusammenhang mit der vernetzten Dienst- und Tourenplanung, dicht gefolgt vom Internen Qualitätsmanagement.

Bis Mitte 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Spätestens Ende 2026 wird außerdem die vollelektronische Abrechnung von Pflegeleistungen Pflicht. „In der Konsequenz bedeutet dieser digitale Fahrplan für die Leistungserbringer, dass spätestens Ende 2026 keine anderen Übermittlungswege für ihre Abrechnungsdaten mehr möglich sind“, betont Landesleiter Kaiser. „Das Förderprogramm leistet als Digitalisierungsinitiative einen wichtigen Beitrag, um digitale Chancen und Potenziale für die Langzeitpflege zu nutzen. Dank der Ausweitung des Programms können nun auch jene Einrichtungen davon profitieren, die bereits vor der Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes digital fortschrittlich aufgestellt waren.“ Denn mit dem im Mai 2023 verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) sind zusätzlich auch die Fördermöglichkeiten ausgebaut worden. 

Förderungen: Von Sicherheits-Software bis WLAN-Anschluss
Gefördert werden neben den Anschaffungen von Hardware und Software (auch für Cybersicherheit) auch das Einrichten von IT-Arbeitsplätzen und von Mitarbeiterportalen für Dienstpläne und Urlaubsanträge sowie die Umstellung von analoger auf digitale Abrechnungssoftware. Außerdem soll die Digitalisierung auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie zur Stärkung der Teilhabe der Pflegebedürftigen beitragen. So wird nunmehr beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohnern einer stationären Pflegeeinrichtung ein Zugang zu Internet- oder WLAN-Anschluss ermöglicht. Die Digitalisierung soll auch zu einer Entlastung der Pflegekräfte beitragen, indem etwa aufwendige administrative Arbeit künftig weniger Zeit in Anspruch nimmt. 

Förderberechtigt sind zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen. In Thüringen ist die Pflegekasse der DAK-Gesundheit für alle zugelassenen Einrichtungen zuständig. Gefördert werden können bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Das ermöglicht Zuschüsse bis zu maximal 12.000 Euro, die auch mit mehreren Anträgen auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden können. 

Weitere Informationen und Hilfestellung rund um die Fördermittel für Digitalisierungsprojekte finden Sie hier: Externer Linkdak.de/ppsg-8

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