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Gutachten zum GKV-Finanzausgleich

Beirat bestätigt Verwerfungen durch Ausschlussverfahren von Morbiditätsgruppen

Berlin, 16. Mai 2025 - Zu den gestern vorgelegten Gutachten des wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) erklären BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und IKK classic:
 

Mit seinen gestern vorgelegten Gutachten zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) setzt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesamt für Soziale Sicherung wichtige Impulse, um den Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen zielgerichteter und damit fairer auszugestalten. 

Denn in seiner heutigen Form führt der RSA zu einer finanziellen Ungleichbehandlung. Krankenkassen, die überdurchschnittlich viele Kranke versichern, entstehen systematische Nachteile, während Kassen mit unterdurchschnittlich vielen Kranken ungerechtfertigterweise entlastet werden. Die Wissenschaftler des RSA-Beirats haben nun in einer umfassenden Analyse Vorschläge für Verbesserungen des Finanzausgleichs vorgelegt. 

Dies gilt insbesondere für das im Jahr 2021 eingeführte Ausschlussverfahren von hierarchisierten Morbiditätsgruppen (HMG). In seiner Analyse stellt der Beirat nun fest, dass dieser Ausschluss zu einer geringeren Zielgenauigkeit des Finanzausgleiches führt. Krankenkassen mit einem höheren Versorgungsbedarf ihrer Versicherten werden aufgrund des Verfahrens Finanzmittel für die Versorgung in einem erheblichen Volumen vorenthalten. Somit wirkt das derzeitige Verfahren der Zielsetzung des Risikostrukturausgleichs, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Risikoselektionsanreize aufgrund von Morbidität zu vermeiden, entgegen.

Mit seiner Empfehlung, das Verfahren zum Ausschluss von hierarchisierten Morbiditätsgruppen aus dem RSA zu streichen, folgt der Wissenschaftliche Beirat unserer langjährigen Kritik. Der Gesetzgeber ist nun umgehend gefordert, die offensichtliche Fehlsteuerung im Finanzausgleich der Krankenkassen abzuschaffen. Das Ausschlussverfahren von Morbiditätsgruppen sollte vor dem Beginn der Finanzplanung der Krankenkassen für das kommende Jahr und noch vor Durchführung des Jahresschlussausgleiches 2024 gesetzlich abgeschafft werden. 

BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub,
DAK-Gesundheit, Andreas Storm,
KKH Kaufmännische Krankenkasse, Dr. Wolfgang Matz, 
IKK classic, Frank Hippler

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KKH Kaufmännische Krankenkasse
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Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher & Leiter Unternehmenskommunikation

Themen: Vorstands-Kommunikation und Interviewanfragen, Gesundheits- und Pflegepolitik sowie Kinder- und Jugendgesundheit 

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