Direkt zum Inhalt

Versorgung mit Verbandmitteln: Verträge

Symbolbild: Verbandmittel

Die DAK-Gesundheit hat die Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V vertraglich geregelt. Dies gilt auch für alle Dienst- und Serviceleistungen, die damit zusammenhängen.

Wir geben jedem Marktteilnehmer die Gelegenheit, dem Vertrag zu den vorgegebenen Konditionen beizutreten. Möglich ist eine Versorgung nur durch Vertragslieferanten, Abgrenzungskriterium ist das Abrechnungsdatum. Laufende Genehmigungen bleiben gültig, es gilt der genehmigte Verordnungszeitraum.

Sie sind interessiert? Dann können Sie die Vertragsunterlagen über unseren Online-Vertragsmanager einsehen. Dort haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, dem Vertrag während der Laufzeit beizutreten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an verbandmittel@dak.de.
Updated on: