Heilmittel: Abrechnung und Richtlinien

Abrechnungspartner
Um eine einfache Abrechnung möglich zu machen, hat die DAK-Gesundheit für Heilmittelabrechnungen bundesweit eine zentrale Daten- und Papierannahmestelle eingerichtet.
Bitte adressieren oder übermitteln Sie die Rechnungen und elektronischen Abrechnungsdaten sowie die rechnungsbegründenden Unterlagen und Urbelege an folgende Adresse:
GFS Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen mbH
Meißner Straße 197
01445 Radebeul
IK: 661420011
Datenannahmepostfach:
- via sftp an unseren Austauschserver datacenter.gfs-web.de
- via Mail an datenservice@gfs-web.de
Ansprechpartner Abrechnung:
Das GFS Service-Portal
Mit der Nutzung des Service-Portals können Leistungserbringende sicher, ohne zusätzliche Kosten und ohne Papierflut ihre Zahlungsavise und Beanstandungen digital sichten, den Bearbeitungsstand Ihrer Rechnungen online verfolgen und Rückruftermine vereinbaren.
Mit wenigen Klicks im Service-Portal der GFS
- kann ein telefonischer Rückruf vereinbart werden,
- sind Zahlungsavise und Abrechnungsschreiben jederzeit digital abrufbar sowie
- den Bearbeitungsstand Ihrer Rechnungen jederzeit transparent online verfolgen.
Darüber hinaus besteht mit der zusätzlichen Funktion „Zuzahlungsprüfung“ die Möglichkeit den Status des Versicherten bei Abgabe der Verordnung direkt zu überprüfen.
Das bedeutet weniger Papier – mehr Transparenz!
Nutzen Sie die Vorteile des Service-Portals der GFS und registrieren Sie sich gleich.
Wie können Sie sich im Service-Portal der GFS registrieren?
Jeder Leistungserbringer benötigt einen persönlichen Teilnahme-Code, um das Service-Portal zu nutzen. Der Teilnahme-Code wird individuell für das IK generiert und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung ihrer Daten.
Woher bekommen Sie ihren Teilnahme-Code?
Leistungen der IFF
Leistungen der Interdisiziplinären Früherkennung und Frühförderung (IFF) zählen nicht zu den Heilmitteln nach § 32 SGB V. Die Leistungen der IFF sind mit dem
Abrechnungszentrum Emmendingen
An der B 3 Haus Nr. 6
79312 Emmendingen
IK 107436557
abzurechnen.
Rechtliche Grundlagen
Grundlagen des Abrechnungsverfahrens sind die folgenden Vorschriften
- § 301 a SGB V
- §§ 302 und 303 SGB V
- Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“.
Tipps zur Abrechnung
Eine reibungslose Abrechnung Ihrer Leistungen für unsere Versicherten hat für alle Beteiligte Vorteile: Sie bekommen schneller Ihr Geld und wir sparen Verwaltungsaufwände. Unsere Abrechnungstipps finden Sie hier zum Herunterladen: