Heilmittel: Abrechnung und Richtlinien

Symbolbild Heilmittelerbringer: Ein Kind macht motorische Übungen.

Abrechnungspartner

Um eine einfache Abrechnung möglich zu machen, hat die DAK-Gesundheit für Heilmittelabrechnungen bundesweit eine zentrale Daten- und Papierannahmestelle eingerichtet.

Bitte adressieren oder übermitteln Sie die Rechnungen und elektronischen Abrechnungsdaten sowie die rechnungsbegründenden Unterlagen und Urbelege an folgende Adresse:

GFS Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen mbH
Meißner Straße 197
01445 Radebeul 

IK: 661420011

Datenannahmepostfach:

Ansprechpartner Abrechnung:

E-Mail: service302@gfs-web.de
Telefon: 0351 / 320 40 302
www.gfs-web.de

 

Das GFS Service-Portal

Mit der Nutzung des Service-Portals können Leistungserbringende sicher, ohne zusätzliche Kosten und ohne Papierflut ihre Zahlungsavise und Beanstandungen digital sichten, den Bearbeitungsstand Ihrer Rechnungen online verfolgen und Rückruftermine vereinbaren.

Mit wenigen Klicks im Service-Portal der GFS

  • kann ein telefonischer Rückruf vereinbart werden,
  • sind Zahlungsavise und Abrechnungsschreiben jederzeit digital abrufbar sowie
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Rechnungen jederzeit transparent online verfolgen. 

Darüber hinaus besteht mit der zusätzlichen Funktion „Zuzahlungsprüfung“ die Möglichkeit den Status des Versicherten bei Abgabe der Verordnung direkt zu überprüfen.

Das bedeutet weniger Papier – mehr Transparenz!

Nutzen Sie die Vorteile des Service-Portals der GFS und registrieren Sie sich gleich.

Wie können Sie sich im Service-Portal der GFS registrieren?

Jeder Leistungserbringer benötigt einen persönlichen Teilnahme-Code, um das Service-Portal zu nutzen. Der Teilnahme-Code wird individuell für das IK generiert und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung ihrer Daten.

Woher bekommen Sie ihren Teilnahme-Code?

Registrieren sich unter https://serviceportal.gfs-web.de oder folgen einfach diesem QR-Code und fordern direkt ihren persönlichen Teilnahme-Code an.

 

Leistungen der IFF

Leistungen der Interdisiziplinären Früherkennung und Frühförderung (IFF) zählen nicht zu den Heilmitteln nach § 32 SGB V. Die Leistungen der IFF sind mit dem

Abrechnungszentrum Emmendingen
An der B 3 Haus Nr. 6
79312 Emmendingen
IK 107436557

abzurechnen.

Rechtliche Grundlagen

Grundlagen des Abrechnungsverfahrens sind die folgenden Vorschriften

  • § 301 a SGB V
  • §§ 302 und 303 SGB V
  • Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“.

Tipps zur Abrechnung

Eine reibungslose Abrechnung Ihrer Leistungen für unsere Versicherten hat für alle Beteiligte Vorteile: Sie bekommen schneller Ihr Geld und wir sparen Verwaltungsaufwände. Unsere Abrechnungstipps finden Sie hier zum Herunterladen:

Weitere Informationen:

Heilmittelrichtlinien

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