Pflegepersonalstärkungsgesetz: § 8 Abs. 6 SGB XI
Finanzierung von Vergütungszuschlägen für 13.000 zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) enthielt Förderprogramme, um das Pflegepersonal im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen zu entlasten und so die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern. 13.000 zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden dafür geschaffen, um die medizinische Behandlungspflege zu stärken.
Vom 1.7.2023 bis 31.12.2025 floss die höhere personelle Ausstattung in die Personalbemessung nach § 113c SGB XI bzw. Pflegesatzverhandlung ein. Dementsprechend konnten Anträge für zusätzliche Pflegestellen nur bis zum 30.6.2023 gestellt werden.
Der laufende Vergütungszuschlags-Anspruch bestand bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der neuen Vergütungsvereinbarung. Dieser wurde bis zum 15. des Monats gezahlt.
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