Vertragsabsichten – Werden Sie unser Leistungspartner

Bild: Partner geben sich die Hand, um einen Vertragsabschluss zu besiegeln

Die DAK-Gesundheit hat das Ziel, für ihre Versicherten eine qualitativ hohe und reibungslose Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandmitteln sicherzustellen. Informieren Sie sich hier über unsere aktuellen Vertragsabsichten.

Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit der Produktart PG 30 – Hilfsmittel zum Glukosemanagement exklusive Insulinpumpen, entsprechendes Zubehör und rtCGM-Hilfsmittel zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 17 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht. 

Als Grundlage dient unser Vertragsentwurf über dessen Inhalt wir mit Ihnen in Verhandlungen eintreten möchten. Den Vertragsentwurf und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihr Angebot an die

DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Melanie Südbrock
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

oder senden die Unterlagen an hilfsmittelmanagement@dak.de.

Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.

 

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