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Vertragsabsichten – Werden Sie unser Leistungspartner

Bild: Partner geben sich die Hand, um einen Vertragsabschluss zu besiegeln

Die DAK-Gesundheit hat das Ziel, für ihre Versicherten eine qualitativ hohe und reibungslose Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandmitteln sicherzustellen. Informieren Sie sich hier über unsere aktuellen Vertragsabsichten.

Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit der Produktart Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (09.37.04.xxx) zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht. 

Als Grundlage dient unser Vertragsentwurf über dessen Inhalt wir mit Ihnen in Verhandlungen eintreten möchten. Den Vertragsentwurf und die entsprechenden Anlagen finden Sie Externer Linkhier.

Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie möglichst bis zum 31.07.2023 Ihr Angebot an die

DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Yvette Hein
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

oder senden die Unterlagen an hilfsmittelmanagement@dak.de.

Auch nach Ablauf dieser Frist sind wir zu Vertragsverhandlungen bereit, wenn Sie ein Angebot einreichen.

Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.

Die EU-Bekanntmachung wird am 28.06.2023 veröffentlicht.

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