Vertragsabsichten – Werden Sie unser Leistungspartner

Die DAK-Gesundheit hat das Ziel, für ihre Versicherten eine qualitativ hohe und reibungslose Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandmitteln sicherzustellen. Informieren Sie sich hier über unsere aktuellen Vertragsabsichten.
Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit der Produktart Biphasische niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (09.37.03) und elektronische Messsysteme der Beckenboden-Muskelaktivität (15.25.19.2) zu schließen. Diese Absicht wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gemacht.
Sofern Sie Interesse an einem Vertragsschluss haben und die Voraussetzungen zur Versorgung nach § 126 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V erfüllen, senden Sie möglichst bis zum 31.8.2025 Ihr Angebot an die
DAK-Gesundheit
Heil-, Hilfsmittel und Fahrkosten (0032 10)
Yvette Hein
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Auch nach Ablauf dieser Frist sind wir zu Vertragsverhandlungen bereit, wenn Sie ein Angebot einreichen.
Zu den abgeschlossenen Verträgen besteht die Möglichkeit des Vertragsbeitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V.
Die EU-Bekanntmachung wird am 7.7.2025 veröffentlicht.