E-Rezept – für Hilfsmittel nicht gültig
Das E-Rezept für Arzneimittel wird immer routinierter genutzt. Wir stellen fest, dass Ärztinnen und Ärzte das E-Rezept auch für Hilfsmittel nutzen und den Versicherten einen Papierausdruck mit QR-Code mitgeben.
E-Rezept für Hilfsmittel erst ab 2027
Wir weisen darauf hin, dass das E-Rezept für Hilfsmittel vom Gesetzgeber erst ab 2027 in die Umsetzung gehen wird.
Papierausdrucke mit QR-Code sind als Verordnung nicht zugelassen. Hilfsmittel müssen weiterhin auf dem Muster 16 in Papierform verordnet werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass Kostenvoranschläge als Dateianhang und Rechnungen weiterhin nur mit dem Muster 16 eingereicht werden, andernfalls kommt es zu Rechnungsabsetzungen.
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie unseren Versicherten die Kosten nicht in Rechnung stellen dürfen.