Glinide: Einschränkungen bei der Verordnung
Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit möchten wir Sie über den folgenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) informieren. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Verordnungen.
Verordnung nur noch in Einzelfällen gestattet
Nach einem Beschluss des G-BA dürfen Glinide zur Behandlung bei Diabetes mellitus Typ 2 nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen zu Lasten der GKV verordnet werden.
Medizinische Notwendigkeit bei Verordnung von Repaglinid
Der Wirkstoff Repaglinid (Novonorm® und Generika) ist nur noch verordnungsfähig, wenn bei Patienten folgende Umstände zusammenkommen:
- Diabetes mellitus Typ 2 mit Niereninsuffizienz
- Kreatinin-Clearance unter 25ml/min
- andere orale Antidiabetika kommen nicht in Frage
- eine Insulintherapie ist nicht angezeigt
Das Vorliegen dieser Kriterien muss dann in der Patientenakte dokumentiert sein.
Gänzlich ausgeschlossener Wirkstoff: Nateglinid
Der Wirkstoff Nateglinid (Starlix® von Novartis) darf nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
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