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Das Verfahren der Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung (DEÜV) sichert, dass die Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und die Agentur für Arbeit Informationen zu den bei Ihnen Beschäftigten erhalten. Einmal im Jahr steht die DEÜV-Jahresmeldung an.
Der 15. Februar ist der letztmögliche Tag für Sie als Arbeitgeber, uns die DEÜV-Jahresmeldung für das Vorjahr zu übermitteln. Die Jahresmeldung sollte den Zeitraum der Beschäftigung und die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts von allen Ihren Arbeitnehmern beinhalten, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt sind.
Für Ihre Beitragsnachweise und die DEÜV-Meldungen benötigen Sie die
Betriebsnummer der DAK-Gesundheit: 486 988 90.
Die zuständige Datenannahmestelle ist die BITMARCK SERVICE GmbH, Kruppstr. 64, 45145 Essen mit der Betriebsnummer: 921 11581.
Mit dem Softwareprodukt sv.net können Sie unter anderem Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, Meldungen zur Beantragung von Sozialleistungen online übermitteln. Weitere Informationen erhalten Sie direkt sv.net.
Eine Übersicht zur Rechtskreiszuordnung finden Sie hier.