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Entgeltgrenze für das Jahreseinkommen

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Versicherungspflicht seiner Beschäftigten regelmäßig zu prüfen – zu Beginn einer Beschäftigung, zum Jahreswechsel sowie bei jeder Änderung des Arbeitsentgelts.

Die Einkommensgrenzen 2023

jährlich

monatlich

Jahresarbeitsentgeltgrenze

66.600 €

5.550 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze PKV am 31.12.2002

59.850 €

4.987,50€

Die Einkommensgrenzen 2022

jährlich

monatlich

Jahresarbeitsentgeltgrenze

64.350 €

5.362,50 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze PKV am 31.12.2002

58.050 €

4.837,50€

Ist der neue Job versicherungsfrei?

Nimmt ein Arbeitnehmer eine neue Stelle an, ist er von Beginn an von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit, wenn sein Jahresarbeitsentgelt die oben genannten Grenzen überschreitet. Es besteht aber immer die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. 

Gibt es eine Befreiung im laufenden Job? 

Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, weil er beispielsweise im laufenden Jahr für seinen Job eine Lohnerhöhung erhält, ist nach Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei. Dafür muss allerdings auch das erwartete Arbeitsentgelt des Folgejahres über der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Welche Grenzen gelten für privat Versicherte?

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie liegt bei einem jährlichen Arbeitseinkommen von 59.850 Euro (58.050 Euro 2022).

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in jedem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe.