Der Login steht zurzeit nicht zur Verfügung.
Jedes Jahr setzt der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze neu fest. Diese Grenze gilt für alle Bundesländer. Verdienen Sie mehr, sind Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und können sich freiwillig bei uns weiter versichern.
Höhe der Jahresentgeltgrenze für 2023:
jährlich 66.600 Euro
monatlich 5.550 Euro
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Versicherungspflicht seiner Beschäftigten regelmäßig zu prüfen – zu Beginn einer Beschäftigung, zum Jahreswechsel sowie bei jeder Änderung des Arbeitsentgelts.
jährlich | monatlich | |
---|---|---|
Jahresarbeitsentgeltgrenze | 66.600 € | 5.550 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenze PKV am 31.12.2002 | 59.850 € | 4.987,50€ |
jährlich | monatlich | |
---|---|---|
Jahresarbeitsentgeltgrenze | 64.350 € | 5.362,50 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenze PKV am 31.12.2002 | 58.050 € | 4.837,50€ |
Nimmt ein Arbeitnehmer eine neue Stelle an, ist er von Beginn an von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit, wenn sein Jahresarbeitsentgelt die oben genannten Grenzen überschreitet. Es besteht aber immer die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, weil er beispielsweise im laufenden Jahr für seinen Job eine Lohnerhöhung erhält, ist nach Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei. Dafür muss allerdings auch das erwartete Arbeitsentgelt des Folgejahres über der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie liegt bei einem jährlichen Arbeitseinkommen von 59.850 Euro (58.050 Euro 2022).
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in jedem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe.