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Arbeitgebern steht eine kostenlose, gesicherte Möglichkeit zur Verfügung, um Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz einfach und schnell einreichen zu können.
Sie möchten Arbeitsentgelt für Beschäftigte nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattet bekommen? Nutzen Sie die elektronische Datenübermittlung. Das Verfahren spart nicht nur Zeit und Ressourcen, es ist auch rechtlich vorgeschrieben. Bereits seit 2011 sind Papierformulare abgeschafft. Alle Krankenkassen nehmen Erstattungsanträge nur noch maschinell per Datenübermittlung entgegen. Rechtliche Grundlage ist § 2 Abs. 3 Satz 1 AAG).
Für die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung stehen Ihnen systemgeprüfte Programme und maschinelle Ausfüllhilfen zur Verfügung. Kostenlos nutzen können Sie beispielsweise die Ausfüllhilfe von sv-net.
Eine erweiterte jedoch kostenpflichtige Programmversion finden Sie unter den Downloads auf der Seite des Programms. Eine Übersicht aller systemgeprüften Programme und deren Ersteller finden Sie unter www.gkv-ag.de.
Sie brauchen Unterstützung beim Erstattungsantrag? Wie das Verfahren aktuell durchgeführt wird und welche Datensätze es dazu gibt, wird ausführlich auf der Homepage www.gkv-datenaustausch.de beschrieben.