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Beitragsnachweise

Symbolbild Beitragsnachweise: Frau schaut auf einen Computer.

Arbeitgeber müssen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten mit einem elektronischen Beitragsnachweis an die jeweiligen Einzugsstellen, also die Krankenkassen, melden. Lesen Sie hier, was Sie dazu beachten müssen.

Betriebsnummer der DAK-Gesundheit

Für Ihre Beitragsnachweise und die DEÜV-Meldungen benötigen Sie die

Betriebsnummer der DAK-Gesundheit: 486 988 90

Die zuständige Datenannahmestelle ist die BITMARCK SERVICE GmbH, Kruppstr. 64, 45145 Essen mit der Betriebsnummer: 921 11581.

Beitragsnachweise übermitteln: SV-Meldeportal

Die Übermittlung von Beitragsnachweisen erfolgt elektronischMit dem Softwareprodukt sv.net können Sie Beitragsnachweise, Sozialversicherungsmeldungen, Meldungen zur Beantragung von Sozialleistungen und vieles mehr online übermitteln. Weitere Informationen erhalten Sie direkt im SV-Meldeportal.

Besonderheiten

Null- Beitragsnachweis (Beitragsnachweis ohne Beiträge)

Auch wenn in einem Monat ausnahmsweise einmal keine Beiträge zu zahlen sind, zum Beispiel weil ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Krankengeld erhält, muss ein Beitragsnachweis (Null-Beitragsnachweis) an die Einzugsstelle übermittelt werden. Hierdurch wird eine Beitragsschätzung vermieden. Der Null-Beitragsnachweis entfällt nur, wenn bei der Einzugsstelle keiner Ihrer Beschäftigten mehr gemeldet ist.


Dauerbeitragsnachweis

Ändert sich der Beitrag über mehrere Monate nicht, kann der Beitragsnachweis als Dauerbeitragsnachweis gekennzeichnet werden. Eine monatliche Übermittlung der Beitragsnachweise ist dann nicht notwendig. Erst, wenn sich der Beitrag wieder ändert, muss auch ein neuer Beitragsnachweis erstellt und an die Einzugsstelle übermittelt werden, zum Beispiel zu Beginn eines neuen Jahres.


Beitragskorrekturen

Beitragskorrekturen aus Vormonaten dürfen in den aktuellen Beitragsnachweis einfließen. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, den bereits übermittelten Beitragsnachweis zu stornieren und einen neuen Beitragsnachweis für denselben Zeitraum zu erstellen. 

Rechtskreiszuordnung Berlin

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird weiterhin nach den Rechtskreisen Ost und West unterschieden. Dies gilt auch für Berlin. Die Unterteilung erfolgt nach West-Berlin und Ost-Berlin. Welche Postleitzahlen zu Ost-Berlin gehören, entnehmen Sie bitte dieser Übersicht zur Rechtskreiszuordnung
Aktualisiert am:
+49 40 325 325 810

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