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Verbandmittel

Bekanntmachung: Neue Regelung der Versorgung mit Verbandmitteln

Die DAK-Gesundheit wird die Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V ab dem 1.1.2020 vertraglich regeln. Dies gilt auch für alle Dienst- und Serviceleistungen, die damit zusammenhängen.

Wir geben jedem Marktteilnehmer die Gelegenheit, dem Vertrag zu den vorgegebenen Konditionen beizutreten. Möglich ist eine Versorgung nur durch Vertragslieferanten, Abgrenzungskriterium ist das Abrechnungsdatum. Laufende Genehmigungen bleiben gültig, es gilt der genehmigte Verordnungszeitraum.

Sie sind interessiert? Dann können Sie die Vertragsunterlagen über unseren Online-Vertragsmanager einsehen. Dort haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, dem Vertrag während der Laufzeit beizutreten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an verbandmittel@dak.de.