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Sitzung vom 18.06.2025

DAK-Gesundheit fordert gerechteren Finanzausgleich der Krankenkassen

Verwaltungsrats-Resolution

DAK-Gesundheit fordert gerechteren Finanzausgleich der Krankenkassen

Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit setzt sich für eine grundlegende Reform im Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen ein. In einer einstimmig beschlossenen Resolution fordert das Gremium die sofortige Abschaffung des sogenannten HMG-Ausschlusses – einer Regelung, durch die Zuschläge für bestimmte Erkrankungsgruppen gestrichen werden, wenn deren Fallzahlen stark steigen. Die DAK-Gesundheit sieht darin eine klare Benachteiligung von Krankenkassen, die viele schwer erkrankte Versicherte betreuen, und einen Widerspruch zum Solidaritätsprinzip.

Reformziel verfehlt: Benachteiligung von Versorgerkassen

Der HMG-Ausschluss wurde 2021 mit dem „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ eingeführt, um Manipulationsanreize zu vermeiden. Eine wissenschaftliche Evaluation des Morbi-RSA zeigt jedoch, dass das Ziel verfehlt wurde. Vielmehr verringert der Ausschluss die Morbiditätsorientierung im Finanzausgleich – zu Lasten jener Kassen, die Versicherte mit hohem Versorgungsbedarf betreuen. Zwei unabhängige Gutachten bestätigen: Der Mechanismus benachteiligt ausgerechnet die Kassen, die besonders viele Kranke versichern, und fördert so strukturell Kassen mit gesünderem Versichertenbestand.

Appell an den Gesetzgeber: Fehlsteuerung umgehend beenden

Die DAK-Gesundheit fordert daher vom Gesetzgeber eine schnelle Reaktion. Noch vor dem Jahresschlussausgleich 2024 soll der HMG-Ausschluss aus dem Gesetz gestrichen werden, um Planungssicherheit für das kommende Jahr zu gewährleisten. Nur mit einem gerechten, morbiditätsorientierten Finanzausgleich lasse sich laut DAK-Verwaltungsrat das Spannungsfeld zwischen Solidarität und Wettbewerb im Gesundheitssystem sinnvoll auflösen.

Die Resolution im Wortlaut

„Nur mit einem gerechten Finanzausgleich lässt sich das Spannungsfeld zwischen dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag und einer wettbewerblichen Ausrichtung des Krankenkassensystems zielgenau auflösen. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ist das Herzstück der solidarischen Wettbewerbsordnung der gesetzlichen Krankenkassen.

Um Fehlentwicklungen entgegenzutreten, hatte der Gesetzgeber mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) eine Reform des Morbi-RSA durchgeführt. Mit der Einführung eines Ausschlussverfahrens von hierarchisierten Morbiditätsgruppen (HMG) sollte eine bedarfsgerechte Verteilung der Finanzmittel an die im Wettbewerb stehenden Kassen erreicht werden. Gleichzeitig wurde der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesamt für Soziale Sicherheit mit der Evaluation der Reformmaßnahmen beauftragt. Diese Evaluation liegt nun mit einem eindeutigen Ergebnis vor: Die Versorgerkassen werden benachteiligt.

Durch die Einführung des HMG-Ausschlusses verschieben sich die Zuweisungsanteile der einzelnen Risikogruppen […], was die Morbiditätsorientierung des RSA insgesamt reduziert. Von dieser Verschiebung betroffen sind insbesondere Versichertengruppen mit einer tendenziell höheren Morbiditätslast, die von den Krankenkassen verhältnismäßig einfach zu identifizieren sind. Dies wirkt der Zielsetzung des RSA, Risikoselektionsanreize aufgrund von Morbidität zu vermeiden, entgegen.

Bereits in einem Gutachten aus dem Jahr 2024 kam der Beirat zu einem identischen Ergebnis. Zwei Gutachten des RSA-Beirats sprechen also eine eindeutige Sprache: Der HMG-Ausschluss erreicht seine gesteckten Ziele nicht. Er steht sogar der Zielsetzung des RSA entgegen, faire Wettbewerbsbedingungen zu erreichen. Versichertengruppen mit hoher Morbidität werden durch das Verfahren gegenüber Versichertengruppen mit niedriger Morbidität benachteiligt. Oder anders gesagt: Krankenkassen, die Kranke versichern, werden durch den HMG-Ausschluss finanziell benachteiligt, während Krankenkassen, die Gesunde versichern, profitieren. Ein Widerspruch zum Solidaritätsprinzip und zu der solidarischen Wettbewerbsordnung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wir fordern als Sofortmaßnahme den Gesetzgeber auf, der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats zu folgen und die offensichtliche Fehlsteuerung im Finanzausgleich der Krankenkassen abzuschaffen. Das Ausschlussverfahren von Morbiditätsgruppen muss vor dem Beginn der Finanzplanung der Krankenkassen für das kommende Jahr und noch vor Durchführung des Jahresschlussausgleiches 2024 aus dem Gesetz gestrichen werden.“

Roman G. Weber, Vorsitzender, und Dr. Johannes Knollmeyer, stellvertretender Vorsitzender, für den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit.

 

 

 

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