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Die DAK-Gesundheit Kranken- und Pflegekasse erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt Sozialdaten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen.
Die DAK-Gesundheit nutzt Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Herstellung der Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnisse und deren Bestandspflege im Zusammenhang mit dem Mitgliedschafts- und Beitragsrecht; einschließlich des Umlageverfahrens nach dem AAG, des Forderungseinzugs und der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeverfahren.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke erfolgt entweder auf
• der Rechtsgrundlage des § 284 Abs. 1 Nr. 1 und 3 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) oder
• § 202 Abs. 2 SGB V oder
• § 33 Abs. 3 Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung (DEÜV)
Für den Forderungseinzug verarbeiten wir Daten von behördlichen Einrichtungen, wie Meldeämter, Vollstreckungsstellen und Auskunfteien.
Im Rahmen der gesetzlichen Meldeverfahren verarbeiten wir Daten von Sozialversicherungsträgern und Arbeitgebern.
Die Kategorien der Datenempfänger sind Dienstleister, die im Auftrag der DAK-Gesundheit die Daten zu den oben genannten Zwecken verarbeiten: IT-Dienstleister, Vollstreckungsorgane, Wirtschaftsauskunfteien, Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und behördliche Einrichtungen.
Eine Übermittlung der erhobenen Daten in ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums) oder an eine internationale Organisation findet nicht statt. Die einzige Ausnahme bildet die Schweiz für die Übermittlung von Vollstreckungsersuchen.
Die von Ihnen angegebenen Daten werden entsprechend der oben genannten Verarbeitungszwecke verarbeitet und zu diesen Zwecken solange gespeichert, bis der gesetzliche Auftrag entfällt oder die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Informationen zur Verantwortlichen und zur Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.
Informationen zu Ihren Rechten als Betroffener der Datenverarbeitung und zu Ihren Beschwerdemöglichkeiten finden Sie hier.
Mit dieser Information zum Datenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DS-GVO) informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Falle einer Bewerbung bei der DAK-Gesundheit. Diese Information betrifft sowohl die Bewerbung auf ein ausgeschriebenes Stellenangebot wie auch eine Initiativbewerbung.
Sie können sich bei der DAK-Gesundheit per E-Mail oder schriftlich per Briefpost sowohl auf konkrete Stellenangebote als auch initiativ unter Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen bewerben.
Wir verarbeiten alle personenbezogenen Daten, die in Ihren Bewerbungsunterlagen enthalten sind. Das beinhaltet Ihren Vor- und Nachnamen, Geburtsort- und Datum, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten, gegebenenfalls Ihr Foto, Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Führungszeugnis und sonstige Dokumentationen zur Ausbildung und Berufserfahrung, Art der Beschäftigung, Ihre Gehaltsvorstellung, Kündigungsfristen bei einem vorbestehenden Arbeitsverhältnis, den geplanten Anfangszeitpunkt. Diese Daten werden im Folgenden als Bewerberdaten bezeichnet. Zu den Bewerberdaten gehören zudem Daten, die in einem Bewerbungsgespräch sowie in der Korrespondenz mit Ihnen anfallen.
Sofern Ihre Bewerbung erfolgreich war und ein Beschäftigungsverhältnis begründet wird, werden Ihre vollständigen Bewerberdaten in Ihre elektronische Personalakte aufgenommen und dort verarbeitet. Es werden im Verlauf des Stellenbesetzungsverfahrens z.B. aufgrund eines Personalfragebogens weitere Daten erhoben. Über die Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses informieren wir Sie gesondert.
Sofern kein Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen begründet wird, werden Ihre Bewerberdaten nach Ablauf einer bestimmten Speicherfrist vernichtet bzw. gelöscht (siehe im Detail unter Ziffer 5. „Dauer der Verarbeitung/Löschfristen“).
Ihre Bewerberdaten werden verarbeitet, um Ihre Bewerbung auf ein konkretes Stellenangebot oder Ihre Initiativbewerbung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens zu berücksichtigen. Initiativbewerbungen werden ausschließlich bei laufenden Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt und verwendet. Die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten ist erforderlich, um eine Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses bei der DAK-Gesundheit herbeizuführen. Rechtsgrundlage ist § 26 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, Abs. 8 Satz 2 BDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b bzw., wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 lit. a DS-GVO.
Ihre Bewerberdaten werden grundsätzlich nur von der DAK-Gesundheit verarbeitet. Soweit Sie sich per E-Mail bewerben, ist Empfänger der Bewerberdaten auch die Bitmarck Technik GmbH, die als sogenannter Auftragsverarbeiter für die DAK-Gesundheit die IT-Infrastruktur betreibt und wartet.
Wir übermitteln Ihre Bewerberdaten an Behörden oder Strafverfolgungsorgane nur, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. An sonstige Dritte übermitteln wir Ihre Bewerberdaten ausschließlich im Falle Ihrer ausdrücklichen, freiwilligen und schriftlichen Einwilligung.
Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.
Kommt bei einer Bewerbung auf eine Stellenanzeige kein Beschäftigungsverhältnis zu Stande, verarbeiten, insbesondere speichern wir bei einer Bewerbung per E-Mail Ihre vollständigen Bewerberdaten, im Falle einer schriftlichen Bewerbung nur Ihr Anschreiben für sechs Monate ab Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens oder im Einzelfall länger, wenn dies darüber hinaus zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Ihre schriftlich an uns übersandten Bewerbungsunterlagen werden bis auf das Anschreiben unmittelbar nach Beendigung des Stellenbesetzungsverfahrens postalisch an Sie zurückgeschickt.
Bei Initiativbewerbungen werden Ihre Bewerbungsunterlagen, sofern kein Stellenbesetzungsverfahren zustande kommt, unmittelbar an Sie zurückgesendet mit dem Hinweis, die Stellenausschreibungen auf der Internetseite der DAK zu verfolgen. Werden die Bewerbungsunterlagen einer Initiativbewerbung für ein Stellenbesetzungsverfahren verwendet, erfolgt bei Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses eine Verarbeitung, insbesondere Speicherung entsprechend der Bewerbung auf eine Stellenanzeige (s.o.).
Informationen zur Verantwortlichen und zur Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.
Informationen zu Ihren Rechten als Betroffener der Datenverarbeitung und zu Ihren Beschwerdemöglichkeiten finden Sie hier.
Die DAK-Gesundheit nutzt Ihre personenbezogenen Daten
zur Mitgliedergewinnung und zur Mitgliederbestandspflege,
einschließlich der Haltearbeit. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke beruht auf
Für die Auswertung von versichertenbezogenen Daten wird ausschließlich auf die nach § 284 Abs. 1 SGB V rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Daten zurückgegriffen. Die Mitgliedergewinnung basiert gemäß § 284 Abs. 4 SGB V auf Daten aus allgemein zugänglichen Quellen.
Bei den Kategorien von Daten handelt es sich um Kontaktdaten:
Datenempfänger – neben der DAK-Gesundheit – sind Dienstleister, die im Auftrag der DAK-Gesundheit die Daten zu den oben genannten Zwecken verarbeiten: IT- und Kommunikationsdienstleister, Marketing-/Event-Agenturen, Lettershops sowie
Telekommunikationsanbieter und Logistikdienstleister. Diese Empfänger müssen die Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung die Anforderungen der DSGVO und der Sozialgesetzbücher, u. a. des SGB X, erfüllen und die Rechte der betroffenen Personen gewahrt werden.
Eine Übermittlung der erhobenen Daten in ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums) oder an eine internationale Organisation findet nicht statt.
Die von Ihnen angegebenen Daten werden entsprechend der oben genannten Verarbeitungszwecke verarbeitet und zu diesen Zwecken solange gespeichert bis die von Ihnen erteilte Einwilligung widerrufen wird oder der gesetzliche Auftrag entfällt.
Informationen zur Verantwortlichen und zur Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.
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Die DAK-Gesundheit und die DAK-Gesundheit-Pflegekasse nutzen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere zu folgenden Zwecken:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke erfolgt entweder auf
Für die o.g. Zwecke verarbeiten wir soweit erforderlich Daten von anderen Sozialversicherungsträgern (z.B. Unfall-, Rentenversicherung) sowie Gutachtern.
Bei den personenbezogen Daten handelt es sich insbesondere um Sozial- und Gesundheitsdaten.
Die Kategorien der Datenempfänger sind andere Sozialversicherungsträger, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, Prüfstellen bei Kassenärztlichen Vereinigungen und Dienstleister, die im Auftrag der DAK-Gesundheit und der DAK-Gesundheit-Pflegekasse die Daten zu den oben genannten Zwecken verarbeiten.
Es erfolgt keine Übermittlung, bzw. Zahlung von Kranken- oder Pflegegeld in Drittländer.
Die von Ihnen oder soweit zulässig von Dritten angegebenen Daten werden entsprechend der oben genannten Verarbeitungszwecke verarbeitet und zu diesen Zwecken solange gespeichert bis die von Ihnen erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Informationen zur Verantwortlichen und zur Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.
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Soweit gesetzlich vorgeschrieben verarbeitet die DAK-Gesundheit personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, ihrer Versicherten und – soweit als notwendige medizinische Information für die Klärung einer Fehlbehandlung erforderlich – von deren Angehörigen zur Prüfung und Geltendmachung von Ersatz- und Erstattungsansprüchen der DAK-Gesundheit auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Art. 9 Abs. 2 lit. f und h der Datenschutzgrundverordnung 2016/679/EU (DSGVO), § 284 Abs. 1 Nr. 11 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) sowie § 94 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI), jeweils in Verbindung mit §§ 102 ff und 116 ff Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X), sowie § 201 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII).
Mit Einwilligung des Versicherten unterstützt die DAK-Gesundheit den Versicherten bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern oder Pflegefehlern entstanden sind, auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 7 DSGVO, § 67b Abs. 2 SGB X in Verbindung mit § 66 Satz 2 SGB V bzw. § 115 Abs. 3 S. 7 Halbs. 2 SGB XI i.V.m. § 66 SGB V und § 284 Abs. 1 Nr. 5 SGB V sowie § 94 Abs. 1 Nr. 11 SGB XI.
Soweit im Einzelfall für die o.g. Zwecke erforderlich bzw. mit Einwilligung des Versicherten fordert die DAK-Gesundheit die entsprechenden personenbezogenen Gesundheitsdaten, insbesondere Behandlungs- und Pflegeunterlagen bei Leistungserbringern und ggf. anderen Leistungsträgern an.
In Fällen, in denen die DAK-Gesundheit den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen sonstigen Gutachter beauftragt, verarbeitet die DAK-Gesundheit die Ergebnisse der sozialmedizinischen Begutachtung.
Zur Prüfung und Geltendmachung eines Ersatz- oder Erstattungsanspruchs der DAK-Gesundheit kann es notwendig sein, dass die DAK-Gesundheit zum Zwecke der sozialmedizinischen Begutachtung den zuständigen MDK und/oder ggf. andere Gutachter/Sachverständige im Auftrag der DAK-Gesundheit (falls die Stellungnahme des MDK nicht ausreicht) sowie sonstige mit dem Schadensfall befasste Versicherungen und – im Rahmen der rechtlichen Durchsetzung – Rechtsanwälte/Prozessbevollmächtigte und Gerichte einschaltet und an diese Empfänger personenbezogene Daten übermittelt.
Mit Einwilligung des Versicherten kann die DAK-Gesundheit zur Unterstützung des Versicherten bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern oder Pflegefehlern entstanden sind, die erforderlich Daten/Unterlagen zur sozialmedizinischen Begutachtung an den MDK nach § 275 Abs. 3 Nr. 4 SGB V oder sonstige Gutachter/Sachverständige im Auftrag der DAK-Gesundheit übermitteln.
Vor Übermittlung an einen sonstigen Gutachter wird der Versicherte von der DAK-Gesundheit gesondert schriftlich informiert.
Eine Übermittlung der in der Einwilligungserklärung erhobenen Daten in ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums) oder an eine Internationale Organisation findet nicht statt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu den in o.g. Zwecken erfolgt so lange, wie es für den jeweiligen Zweck und zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach § 110a SGB IV und nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung SRVwV) erforderlich ist.
Informationen zur Verantwortlichen und zur Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.
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