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Betroffenenrechte und Beschwerderecht

Nachfolgend möchten wir Sie auf die Ihnen als betroffene Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (sollen), zustehenden Rechte aufmerksam machen: 

Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer von Ihnen erteilten Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt.“

Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO) 

Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist.
Darüber hinaus ist im Falle der Direktwerbung ein Widerspruch in die werbetechnische Datenverarbeitung auch ohne Angabe von Gründen und ohne Interessenabwägung zulässig.

Sonstige Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DS-GVO)

Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Speicherdauer. 

Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO)

Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)

Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)

Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinen-lesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen.

Hinweise: 

  • Soweit es sich bei den betroffenen Daten um Sozialdaten handelt, ergeben sich weitere – insbesondere einschränkende – Regelungen zu den Betroffenenrechten aus den §§ 83 und 84 des Zehnten Sozialgesetzbuchs (SGB X).
  • Das Ausüben Ihrer Betroffenenrechte hat keine Auswirkungen auf die Verarbeitung von Sozialdaten zur Erfüllung ihres Mitgliedschafts- bzw. Versicherungsverhältnisses bei der DAK-Gesundheit und zur Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben als Kranken- und Pflegekasse.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Bundesbeauftragte/r für Datenschutz
und die Informationsfreiheit

Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
poststelle@bfdi.bund.de oder
poststelle@bfdi.de-mail.de
 

Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
poststelle@bas.bund.de oder
poststelle@bas.de-mail.de

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