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Sitzung vom 15. Dezember 2022

Der Verwaltungsrat hat im Rahmen dieser Sitzung den Haushalt der DAK-Gesundheit für das Jahr 2023 beschlossen. Der Haushalt ist so aufgestellt, dass er im Hinblick auf zu erwartende Ausgabenrisiken im Jahr 2023 Stabilität gewährleistet. Jedoch fordert Dieter Schröder, Vorsitzender des DAK-Verwaltungsrats, die Politik zu einer nachhaltigen Reform der GKV-Finanzen auf.

Im kommenden Jahr erhöht sich der Zusatzbeitragssatz der DAK-Gesundheit um 0,2 Prozentpunkte - zum ersten Mal nach sieben Jahren. Dies sei zur Finanzierung der absehbar höheren Ausgaben unerlässlich. Schröder sieht die Kasse durch ihren ausgezeichneten Kundenservice und ihre hohe Versorgungsqualität jedoch weiterhin gut aufgestellt. Durch den solide kalkulierten Haushalt könne ausgeschlossen werden, dass der Beitrag unterjährig erneut steigt.

Seit der letzten Beitragssatzanpassung im Jahr 2016 sind die Leistungsausgaben um ein Drittel gestiegen. „Jetzt kommen die Reformen hinzu, die Minister Lauterbach angekündigt hat und die 2023 zu Kostensteigerungen führen werden“, erklärt Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats. Er verweist dabei auf die Eckpunkte zur Krankenhausstrukturreform sowie auf die angekündigte Reform des Generikamarktes.

Vor dem Hintergrund massiv steigender Preise und weiterhin großer Finanzlücken in der GKV ruft das oberste Gremium der Kasse die Politik zu einer nachhaltigen GKV-Finanzreform auf. „Wir brauchen endlich eine auskömmliche und verlässliche Erstattung des Bundes für die Beiträge der Beziehenden von ALG 2, dem künftigen Bürgergeld“, sagt Schröder. Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel müsse gesenkt und der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen dynamisiert werden.

Auch in der Finanzierung der Pflegeversicherung sei dringender Handlungsbedarf gegeben. Die DAK-Gesundheit hat schon im Gesundheitspolitischen Kompass im Vorfeld der Bundestagswahl Vorschläge für eine Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Damit verbunden war die Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.

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