Selbsterklärung zur Barrierefreiheit: Webseiten auf dem Prüfstand
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden. Zudem verpflichet die EU-Richtlinie 2102 aus 2016 öffentliche Stellen zu barrierefreien Webangeboten.
Die Einhaltung der Anforderungen wurde intern überprüft mit dem Ergebnis, dass momentan alle BITV-Vorgaben nahezu annähernd erfüllt sind. Demnach sind die Webseiten-Inhalte im Wesentlichen für alle Nutzergruppen zugänglich. Weitere kontinuierliche Auswertungen bezüglich der BITV-Maßstäbe sind in Planung. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei.
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0:
- Die Titel der Suchergebnisse entsprechen nicht vollständig dem Erfolgskriterium BITV 2.0: 9.1.2.4 „Seiten haben einen aussagekräftigen Titel“. Wir planen, dies im Rahmen einer Neugestaltung der Suchergebnisse bis Ende des Jahres 2025 zu beheben.
- Die Mindesthöhe von 24 px bei interaktiven Elementen wird nicht durchgehend eingehalten. BITV 2.0: 9.2.5.5 – Bedienelemente haben eine ausreichende Größe. Wir beabsichtigen, dies entweder durch Entfernung oder Anpassung der betroffenen Elemente bis Ende des Jahres 2025 zu korrigieren.
- Die Anfahrtsinformationen in unserer Servicezentrumssuche erfüllen das Erfolgskriterium BITV 2.0: 9.1.1.1 „Nicht-Text-Inhalte sind durch Text erfassbar“ nicht vollständig. Wir werden die Darstellung der Elemente ohne visuellen Indikator im Zuge eines Updates der Icon-Bibliothek bis Ende September 2025 anpassen.
- Texte mit fixer Aspect-Ratio und erhöhtem Letter Spacing werden derzeit teilweise abgeschnitten. BITV 2.0: 9.1.4.4 – Text kann ohne Informationsverlust vergrößert werden. An einer Lösung wird gearbeitet und eine Umsetzung ist bis Ende November 2025 geplant.
- Vereinzelt sind noch Elemente mit suboptimalem Farbkontrast vorhanden. BITV 2.0: 9.1.4.3 – Kontraste von Texten ausreichend. Wir arbeiten bereits an einem Farbkonzept.
- Externe Module, wie beispielsweise unser Videoplayer oder Google Maps, erfüllen ebenfalls nicht vollständig das Erfolgskriterium BITV 2.0: 9.1.2.2, 9.2.1.1, 9.2.4.7. Wir bzw. die verantwortlichen Dienstleister streben eine Aktualisierung dieser Module an. Die Servicezentren sind jedoch auch ohne Bedienung der Kartenoberfläche auffindbar und barrierefrei.
- Nicht alle PDF-Dokumente sind derzeit barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich und sukzessive an einer barrierefreien Lösung.
- Einige Labels und Alt-Texte sind noch zu generisch und erfüllen daher nicht vollständig das Erfolgskriterium BITV 2.0: 9.1.1.1 bzw. BITV 2.0: 9.4.1.2. Wir arbeiten daran, diese bis Ende des Jahres 2025 barrierefrei zu gestalten.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt.
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